Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2017

Projekt: Dienstvereinbarung zur Gewährung von Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung
Bewerber/in: Personalrat Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Beschäftigtenzahl: 1150
Projektzeit: 04/2015 bis 08/2016

 

Kurzbeschreibung

Personalrat erreicht Regelung der Bezüge über eine Dienstvereinbarung.

Motiv

An der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) sind ca. 1150 Mitarbeiter beschäftigt. 2001 reformierte die Bundesregierung deutschlandweit die Besoldung der Professoren: Die C-Besoldung mit ihrer Bezahlung nach Lebensalter wurde durch die W-Besoldung ersetzt: Professoren erhalten ein gekürztes Grundgehalt und zusätzlich leistungsabhängige Bezüge. Die durchschnittliche Bezahlung in der neu eingeführten W-Besoldung sollte gleich hoch ausfallen wie in der alten C-Besoldung; damit sollten die Professoren durch Leistungszulagen das kleinere Grundgehalt ausgleichen können. Die Einführung der W-Besoldung führte zu zahlreichen Widersprüchen und Klagen gegen die Vergabepraktiken der Leistungszulagen. Eine Klage in Hessen ging bis vor das Bundesverfassungsgericht, das Urteil führte zu einer „Reform der Reform“ – was zu weiteren Klagen und Widersprüchen führte. In der HAW Hamburg wurde die Vergabe der Leistungszulagen zunächst durch eine Richtlinie des Präsidiums geregelt. Im Dezember 2014 hatte das damalige Präsidium die Richtlinie zur Gewährung von Leistungsbezügen aufgehoben. Hätte diese Richtlinie Bestand gehabt, hätten vor allem neu berufene Professoren an der HAW Hamburg nur noch das gekürzte Grundgehalt erhalten und keine zusätzlichen Leistungszulagen zur Kompensation gegenüber der ehemaligen höheren C-Besoldung. Diesen Zustand wollte der Personalrat nicht hinnehmen, sondern eine bessere Besoldungsregelung erreichen.

Vorgehen

Der Personalrat trat in Gespräche mit der Professorenschaft sowie mit anderen Gremien der Hochschulselbstverwaltung. Der Personalrat wollte eine unabhängige Regelung der Besoldung erreichen, festgeschrieben in einer Dienstvereinbarung. In intensiven Gesprächen auf Augenhöhe berieten die Parteien über die Inhalte einer solchen Dienstvereinbarung.

Ergebnis

Im August 2016 unterzeichneten die Parteien eine „Dienstvereinbarung zur Gewährung von Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung“. Beim Abschluss der Vereinbarung achtete der Personalrat darauf, dass die Vergabe der Leistungsbezüge nicht nach „Gutsherrenart“ erfolgt: Der Antrag auf Leistungszulage wird zuerst durch eine Vertrauenskommission, die aus Kollegen und Kolleginnen besteht, bewertet. Anschließend wird diese dem jeweiligen Dekanat übergeben. Die Dekanate können sich dem Votum der Vertrauenskommission anschließen oder es ablehnen. Die beiden Bewertungen werden dann an das Präsidium weitergegeben, das entscheidet. Da der Personalrat darauf achtete, dass „Vetternwirtschaft“ so weit wie möglich ausgeschlossen ist, wird die Dienstvereinbarung von den Mitarbeitern überwiegend als gerecht und transparent empfunden. Die HAW Hamburg verteilt die Leistungsbezüge in der W-Besoldung jetzt nicht mehr aufgrund einer Richtlinie, sondern basierend auf einer kollegial erarbeiteten Dienstvereinbarung. Dieser Vorgang ist einmalig in Deutschland, derzeit regelt keine zweite Hochschule die Vergabe der Leistungsbezüge über eine Dienstvereinbarung.