Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Altersgerechte Arbeitszeit

Bewerber/in:

Personalrat des IT-Dienstleistungszentrums Berlin

Beschäftigtenzahl:

501 bis 1000

Projektzeit:

in Entwicklung

 

Kurzbeschreibung

Personalrat entwickelt ein Konzept, wie die Arbeitszeit auf die Bedürfnisse älterer Mitarbeiter angepasst werden kann

Motiv

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist die Schnittstelle zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft und entwickelt innovative IT-Lösungen für das Land Berlin. In dem Unternehmen sind derzeit über 670 Mitarbeiter beschäftigt, der Anteil an Mitarbeitern, die über 50 Jahre sind, liegt bei ca. 40% der Belegschaft. Die Altersgruppe der über 50- und über 60-Jährigen hat vermehrt mit gesundheitlichen Einschränkungen zu rechnen, in der Regel ist die Regenerationszeit nach einer Krankheit länger. Allerdings besitzen diese Mitarbeiter ein hohes Fachwissen und Know-how, das fehlt, wenn sie vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden; auch aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels ist der Arbeitgeber bestrebt, diese Mitarbeiter mit ihrem Wissen zu halten.

Vorgehen

Der Personalrat entwickelte die Idee, dass Mitarbeiter über 60 Jahre für einen bestimmten Zeitraum den Umfang ihrer Arbeitszeit um mehrere Stunden verkürzen können dürfen, wobei der Mitarbeiter die Kürzung selbst wählen können soll. Der Zeitraum der Kürzung soll 1 Jahr betragen, wobei verschiedene Möglichkeiten denkbar sind: z.B. 12 Monate am Stück, 1 Jahr Kürzung verteilt auf 5 oder 7 Jahre. Die Kürzung soll in gemeinsamer freiwilliger Abstimmung zwischen dem Mitarbeiter, dem Arbeitgeber und unter Beteiligung des Personalrats erfolgen. Nach Ablauf des Zeitraums soll der Mitarbeiter wieder zu seiner normalen Arbeitszeit zurückkehren. Für die Kürzung soll kein Grund nötig sein. Um den Ängsten der Mitarbeiter zu begegnen, dass sie durch diese Arbeitszeitverkürzung einen finanziellen Schaden erleiden, sollen sie einen finanziellen Ausgleich bekommen: So kann einem Mitarbeiter ab dem 60. Lebensjahr die Arbeitszeit z.B. gekürzt werden mit einem finanziellen Ausgleich um 10 Prozent, ab dem 63. Lebensjahr um 10 bis 20 Prozent. Dieser Ausgleich müsste nicht finanziell sein. Auch müsste berücksichtigt werden, dass durch die Kürzung die betriebliche Altersvorsorge leiden würde; dem müsste gegengesteuert werden.

Ergebnis

Der Personalrat erstellte sein „Konzept zur altersgerechten Arbeitszeit“. Um es umzusetzen, plant er, eine Machbarkeitsstudie über dieses Arbeitszeitmodell beim Arbeitgeber einzureichen, in Abstimmung mit der Interessenvertretung sollen dann die Regeln festgelegt werden. Berücksichtigt werden soll u.a. die Festlegung der angepassten Arbeitszeiten und der Kreis der Anspruchsberechtigten. Dies soll u.U. in einer Dienstvereinbarung festgeschrieben werden. Darüber hinaus soll geregelt werden, ab welchem Alter die Maßnahme beantragt werden kann, bei wem sie beantragt werden muss, wie die Rückkehr in die Normalarbeitszeit aussehen soll. Des Weiteren will der Personalrat eine Modellrechnung über die Rentenminderung aufgrund der verkürzten Arbeitszeit erheben, um diese mit einer Rentenminderung aufgrund einer vorzeitigen Renteninanspruchnahme vergleichen zu können. Damit soll Mitarbeitern, die eine Arbeitszeitverkürzung anstreben, aber Angst vor finanziellen Einbußen haben, die Sorge genommen werden, dass sie einen hohen finanziellen Verlust erleiden werden. Sobald diese Regeln festgelegt sind, soll es zu Gesprächen mit den in Betracht kommenden Mitarbeitern kommen, nach einem festgelegten Zeitraum soll das Arbeitszeitmodell evaluiert und eventuell eine Nachjustierung oder Modifikation des Modells vorgenommen werden. Die Machbarkeitsstudie wird im 3. Quartal begonnen, für das weitere Vorgehen besteht noch kein aktueller Zeitplan.