Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Dienstvereinbarung – Flexible Arbeitszeiten

Bewerber/in:

Personalrat des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit:

seit 2018 fortlaufend

 

Kurzbeschreibung

Personalrat erreicht eine Dienstvereinbarung für flexible Arbeitszeiten

Motiv

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist organisatorisch der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) nachgeordnet und versorgt ca. jeden sechsten Berliner mit Leistungen aus dem sozialen oder gesundheitlichen Bereich. Aufgrund der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten (Arbeitszeitverordnung – AZVO) waren die bisherigen Dienstvereinbarungen stark einschränkend, besonders bzgl. der Kernzeiten für die Beamten waren sie sehr restriktiv. Die Erweiterung der Kernzeiten für die Gruppe der Tarifbeschäftigten würde die bisherige Ungleichheit der Arbeitszeit weiter verschärfen, würde die Dienstvereinbarung aber weiter gelten, gäbe es keinen Fortschritt bei der Work-Life-Balance. Der Personalrat wollte erreichen, dass die Arbeitszeit für alle Mitarbeiter flexibler wird und dass Beamte mit Tarifbeschäftigten gleichbehandelt werden. Darüber hinaus sollen ideale Rahmenbedingungen für das Verhältnis von Berufs- und Privatleben geschaffen werden.

Vorgehen

Das Gremium diskutierte intern intensiv über dieses Thema und fand in der AVZO einen Ausnahmetatbestand: Im Land Berlin sind für „Bereiche“ Ausnahmen möglich. Der Personalrat trat in Verhandlungen mit der Dienststelle über den Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung und beschloss, sich als Bereich im Sinne dieser Vorschrift zu definieren. Dies war das erste Mal, dass er den Ausnahmetatbestand nutzte.

Ergebnis

Am 1.5.2018 schlossen die Parteien die „Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeit (DV Flex)“. Mit dieser erreichte der Personalrat, dass es keine Kernzeiten für fast alle Mitarbeiter des Amtes gibt. Stattdessen gibt es eine Rahmenzeit zwischen 6 und 19:30 Uhr, in der die Mitarbeiter ihre Anwesenheit zur Arbeits-/Dienstleistung selbst bestimmen können. Daneben gibt es die bereichsspezifische Funktionszeit von 8 bis 17 Uhr (mo bis do) bzw. bis 15 Uhr (fr). Diese Funktionszeit ist der „Zeitraum, in dem das zur Gewährleistung des Dienstversprechens erforderliche Personal anwesend sein muss“. Da die Gleitzeit beibehalten wird, kann der Mitarbeiter seine Arbeitszeit individuell und flexibel gestalten, Familie und Beruf können jetzt besser miteinander vereinbart werden. Mit einem Schlag wurden durch die Dienstvereinbarung sämtliche bürokratischen und unbürokratischen Hindernisse beseitigt. Die Dienstvereinbarung verbesserte das Betriebsklima und erleichtert den sozialen Umgang miteinander.