Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Rahmendienstvereinbarung Personalmanagement (RDV PM) 

Bewerber/in:

Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nicht rechtsfähigen Anstalten

Beschäftigtenzahl:

ca. 125.000

Projektzeit:

11/2012 bis 7/2018

 

Kurzbeschreibung

Personalrat schließt eine Rahmendienstvereinbarung für ein einheitliches und transparentes Personalmanagement

Motiv

Der Hauptpersonalrat (HPR) ist u.a. zuständig für die Beschäftigten aus den Bezirksämtern, den Senatsverwaltungen und Landeseinrichtungen, aus der Feuerwehr und den Schulen, Gerichten und Justizvollzugsanstalten sowie für die Beschäftigten vieler anderer Einzelbehörden. Die Personalentwicklung ist seit 1999 gesetzlich geregelt, allerdings werden die bestehenden Regelungen aus Sicht des HPR eher gar nicht umgesetzt bzw. wenn sie umgesetzt werden, nicht einheitlich. Die Entwicklung der Führungskräfte war – unter Berücksichtigung der sich wandelnden Anforderungen – für alle Beschäftigten mehr individuell als ein strukturierter Prozess. Der HPR wollte erreichen, dass die Personalentwicklung transparent sowie zukunft- und entwicklungsfähig ist.

Vorgehen

Ende 2011 erschienen landesweite Leitlinien für Personalentwicklung mit empfehlenden Charakter. Der HPR nahm dies zum Anlass, den Dienstherrn auf Abschluss einer landesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zu drängen. Die nachfolgenden Verhandlungen waren sehr zäh und brachten nur wenig Erfolg: Nach einer Verhandlung im März 2015 gab es für ein Jahr keine weiteren Gespräche mit dem Dienstherrn. Ende März 2016 legte der Dienstherr einen Entwurf einer Dienstvereinbarung vor, der kaum noch Elemente von der im März 2015 vereinbarten Dienstvereinbarung hatte – diese Dienstvereinbarung war eher ein Handbuch als eine Vereinbarung. Der HPR lehnte diese Dienstvereinbarung daher ab und forderte, dass zu der im März 2015 vereinbarten Dienstvereinbarung zurückgekehrt wird. Es kam zu keinen weiteren Gesprächen, da der Dienstherr Gespräche immer kurzfristig absagte, weil „die verwaltungsinterne Abstimmung nicht fertig war“ oder weil er „Rechtsbedenken hatte rund um die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes wegen bestimmter Regelungen“ im Dienstvereinbarungsentwurf des HPR. Im Juni 2016 folgte ein Gespräch, in dem der HPR klarmachte, dass er nach wie vor eine Dienstvereinbarung möchte, um auf die sich entwickelnden Personalmanagementaufgaben angemessen reagieren zu können. Mitte Juni 2016 begannen wieder die Verhandlungen mit der Innenverwaltung. Es wurde ein vergleichender Text des Entwurfs 2015 und der Änderungswünsche der Innenverwaltung vorgelegt, in dem die größeren Zumutungen des März-2016-Textes nicht mehr vorkamen. In 2016 wechselte das zuständige Resort aufgrund der Abgeordnetenhauswahlen und der neue Verhandlungspartner wurde die Senatsverwaltung für Finanzen. Daher wurde alles noch mal auf den Prüfstand gestellt und durchverhandelt.

Ergebnis

Am 20.7.2018 unterzeichneten die Parteien die Rahmendienstvereinbarung Personalmanagement (RDV PM). In dieser wurde u.a. geregelt, dass eine landesweite Arbeitsgruppe Personalmanagement mit 14 festen Mitgliedern als beratendes Gremium eingerichtet wird, ebenso wie Ausschüsse für das Personalmanagement in jeder Dienststelle. Diese Ausschüsse sollen beraten und die Kommunikation zwischen der Dienststelle und den Beschäftigtenvertretungen verbessern. Zur dezentralen Umsetzung und Ausgestaltung der RDM PM können Dienststellen und Personalräte unter Beachtung der rechtlichen Gegebenheiten eigene Dienstvereinbarungen abschließen. In einem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen wurden die Beschäftigten über die Rahmendienstvereinbarung informiert, der HPR organisierte Informationsveranstaltungen für die Personalvertretungen im Zuständigkeitsbereich.