Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

4-Seiten-Vertrag und Überführung in eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts

Bewerber/in:

Personalrat des Klinikums der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit:

1/2018 bis 7/2018

 

Kurzbeschreibung

Die Rechte der Mitarbeiter bleiben auch nach Überführung in eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts erhalten

Motiv

Die Stadt Stuttgart ist Trägerin des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart und beschloss 2018, die Rechtsform des Klinikums ab 1.1.2019 in eine Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts zu ändern. Der Personalrat wollte erreichen, dass die Rechte der Mitarbeiter bewahrt und für eine möglichst lange Zeit auch erhalten bleiben. Bereits 2004/2005 wollte die Stadt Stuttgart ihre Krankenhäuser in eine gGmbH mit möglichem Absenkungstarifvertrag umwandeln. Damals erreichte der Personalrat, dass die Parteien einen 4-Seiten-Vertrag abschließen, in dem festgelegt wurde, dass die Mitarbeiter nicht betriebsbedingt gekündigt werden und dass Mitarbeiter vor Absenkungstarifverträgen und vor der Umwandlung in eine private Rechtsform geschützt sind.

Vorgehen

Der Personalrat analysierte den Ist-Zustand und prüfte, welche Rechte der Beschäftigten und der Personalvertretung durch eine mögliche Rechtsformänderung negativ betroffen wären. Hier ließ sich der Personalrat anwaltlich beraten, des Weiteren suchte er das Gespräch mit der Geschäftsführung des Klinikums, mit dem zuständigen Bürgermeister, den Gemeinderatsfraktionen und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Personalrat organisierte Aktionen vor dem Krankenhaus-Ausschuss des Gemeinderats, in den Personalversammlungen demonstrierten die Mitarbeiter ihre Stärke als Belegschaft.

Ergebnis

Die Parteien einigten sich darauf, dass der 4-Seiten-Vertrag ungeändert fortgeschrieben wird, wobei die Fortschreibung bis 31.12.2029 besteht; wird er nicht gekündigt, wird der Vertrag automatisch verlängert. Den Mitarbeitern bleiben so die ursprünglichen Rechte erhalten: das Klinikum kann nicht in eine private Rechtsform umgewandelt werden, Ausgliederungen von Leistungen und Bereichen sind nur mit Zustimmung des Personalrats möglich. Darüber hinaus sind betriebsbedingte Kündigungen und Absenkungstarifverträge ausgeschlossen. Des Weiteren gelten der TVöD bzw. der Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern und auch künftig haben alle Mitarbeiter Anspruch auf die Sozialleistungen sowie Zugang zu Sozialeinrichtungen der Landeshauptstadt. Bei einem Wechsel zwischen Klinikum und Landeshauptstadt und umgekehrt werden die Mitarbeiter so behandelt, als ob kein Arbeitgeberwechsel stattfindet. Outsourcing und die Gründung von Servicegesellschaften sind ebenfalls ausgeschlossen, da dies nur mit Zustimmung des Personalrats möglich ist. Ein Sitz im Verwaltungsrat wird nun dauerhaft durch einen Gewerkschaftsvertreter besetzt.