Teilnehmer am Deutscher Personalräte-Preis 2020

Projekt:

Gleiches Geld für Gleiche Arbeit

Bewerber/in:

Personalrat Jobcenter LK Tübingen 

Beschäftigtenzahl: 51 bis 200
Projektzeit:

1/2014 bis 8/2019

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erreicht, dass eine Ungleichbehandlung von Mitarbeitern der Kommune und der Bundesagentur für Arbeit aufgehoben wird.

Motiv

Im Jobcenter LK Tübingen sind derzeit ca. 110 Mitarbeiter beschäftigt. Trotz gleicher Arbeitsstellen, vor allem in der Tarifeinheit IV, wurden Mitarbeiter (ca. 17,6 %) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die der Kommune unterschiedlich bezahlt. Die Mitarbeiter der BA haben darüber hinaus einen Anspruch darauf, für zusätzliche Arbeiten Zuschläge zu bekommen; hier lag die Differenz bei durchschnittlich 400 €. Wurden Zusatzfunktionen vergeben, konnte der Unterschied auch bei 600 € liegen – trotz derselben Stellenbeschreibung. Der Personalrat versuchte, über Einzelansprachen und Einzelverhandlungen diesen Missstand zu ändern und hatte Erfolge, allerdings nur für Einzelpersonen. Die Kommune berief sich bei der Bezahlung immer auf den Tarif und die Gleichbehandlung der eigenen Arbeitgeber; eine Höherstufung von 9b in 9c lehnte die Kommune ab. Der Geschäftsführer entwickelte ein Personalentwicklungskonzept und verlangte vom Personalrat, dieses zu unterschreiben. Der Personalrat lehnte ab, da dies eine Ist-Beschreibung ist, die die unterschiedliche Behandlung nicht korrekt abbildet und kein zukunftsfähiges Projekt ist. Der Personalrat wollte diesen Missstand aufheben.

Vorgehen

Anfang 2019 wurde ein Gremium bestehend aus Vertretern der Kommune, der BA, dem Jobcenter sowie des Personalrats gebildet. Ziel war, die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter zu erreichen. Im Frühjahr 2019 kam es zu einer sehr hitzigen Sitzung, da die Kommune leugnete, dass es Beschwerden geben würde – obwohl eine kommunale Mitarbeiterin einen Rechtsanwalt und das Gericht bemüht hatte. Der Personalrat brachte diese Emotionen der Mitarbeiter bewusst in die Sitzung ein, um diese nicht nur sachlich vorzutragen, sondern sie auch greifbarbar zu machen. Mittlerweile „entdeckte“ das Landratsamt ein Schreiben von 2009, in dem der Landkreistag festgelegt hatte, dass er nicht Arbeitgeber ist und dass das Jobcenter die inneren Angelegenheiten als Souverän seiner Mitarbeiter selbst festlegen kann.

Ergebnis

Der Personalrat erreichte, dass die Geschäftsführung des Jobcenters eine Arbeitsmarktzulage für die Betroffenen festlegen darf – das ist nun ab 1.9.2019 für die kommunalen Beschäftigten erlaubt. Diese Arbeitsmarktzulage berechnet sich anhand der 2. Stufe der jeweiligen Eingruppierung im TVöD: Für die Sachbearbeitung sind 20 % der 2. Stufe 9b TVöD möglich, was über 600 € brutto sein können. Der LK Tübingen hat auch die Auffassung des Personalrats bestätigt, dass das Jobcenter für die Vergabe der Arbeitsmarktzulage für die kommunalen Beschäftigten zuständig ist. Darauf aufbauend wurde bzgl. einer Arbeitsmarktzulage vereinbart, dass für die Sachbearbeiter in Vollzeit ein Grundbetrag von 400 € zusätzlich zu ihrem Gehalt möglich ist, bei der Übernahme von weiteren Tätigkeiten noch zwei Stufen von jeweils 112,67 €. Für eine wirkliche Gleichbehandlung wurden die Besitzstände aus Zeiten des BAT berücksichtigt.