Volkswagen: Betriebsrat hat Anspruch auf bisheriges Gehalt
![Löhne Gehälter Lohn Gehalt Entgelt Arbeitsentgelt Sozialversicherung Ordner](/.imaging/mte/bund-de-theme/news-teaser-detail-image/dam/Wordpress/Dollarphotoclub_105670160.jpg/jcr:content/Dollarphotoclub_105670160-Lohn-Gehalt.JPG)
Darum geht es
Der Kläger ist Arbeitnehmer bei der Volkswagen AG (VW) und ein freigestelltes Betriebsratsmitglied. In Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10.01.2023 - 6 StR 133/22 - hat sich VW veranlasst gesehen, die Vergütung des Klägers von der Entgeltgruppe 20 auf die Entgeltgruppe 18 zu reduzieren.
VW hat deshalb vom Kläger die Vergütungsdifferenz - gut 500 Euro im Monat - für die Monate Oktober 2022 bis Januar 2023 zurückgefordert, dem hat der Kläger unter Vorbehalt entsprochen. Außerdem bezahlt VW ihm seitdem eine Vergütung nach Entgeltgruppe 18. Der Kläger verlangt von VW einerseits die von ihm gezahlte Vergütungsdifferenz zurück und begehrt zudem die Feststellung, dass VW weiterhin verpflichtet sei, ihm monatlich Vergütung nach Entgeltgruppe 20 zu zahlen. Damit war er in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Braunschweig erfolgreich (ArbG Braunschweig, 5.7.2023 - 3 Ca 138/23).
Das sagt das Gericht
Die dagegen von VW eingelegte Berufung ist überwiegend erfolglos geblieben. Die Berufungskammer hat den Vergütungsanspruch des Klägers als begründet angesehen. Der Kläger habe die Voraussetzungen für eine hypothetische Karriereentwicklung dargelegt und VW diese nicht ausreichend bestritten. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger ohne Ausübung des Betriebsratsamtes die Entgeltgruppe 20 erreicht hätte. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig hat daher mit geringfügigen Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt des beruflichen Aufstiegs des Klägers und der Verzinsung des Klageanspruchs Bestand.
Hinweis für die Praxis
Es ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit damit noch nicht beendet ist und dass zumindest die Volkswagen AG dieses oder ein ähnlich gelagertes Verfahren noch vor das Bundesarbeitsgericht bringt, um mit einem Grundsatzurteil Klarheit zu erhalten.
© bund-verlag.de (ck)
Quelle
Aktenzeichen 6 Sa 559/23
LAG Niedersachsen, Pressemitteilung vom 8.2.2024