Aktuelle Ausgabe »Betriebsrat und Mitbestimmung«
»Betriebsrat und Mitbestimmung« 11/2026
- Karo. Die KI für Mitbestimmung
- PERSONALPLANUNG So gestaltet der Betriebsrat die Personalplanung mit
- Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Beschäftigte?
- Betriebsfeiern und Betriebsausflüge organisieren
- Keine erneute Betriebsratsanhörung bei nicht zugegangener Kündigung
- Kosten für auswärtigen Anwalt
Inhaltsverzeichnis 11/2026
Magazin
Aktuelles
Weniger suchen, schneller Bescheid wissen: Karo verbindet KI mit qualitätsgesicherten Fachinhalten des Bund-Verlags – für schnelle, verständliche Antworten auf Fragen aus der Betriebsratsarbeit.
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Die Gewinner*innen stehen fest: Der Deutsche Betriebsrätepreis 2026 wurde erstmals in Berlin auf dem #BR26 verliehen.
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Personalplanung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat die Personalplanung zu beraten. Für das Gremium sind diese Informationen eine wichtige Grundlage, um personelle Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Beschäftigten zu schützen.
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Informationsrechte
Im Betrieb haben Beschäftigte in zahlreichen Fällen ein Recht auf Information oder Auskunft gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat. Der Betriebsrat kann dabei unterstützen, diese Rechte einzufordern.
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Betriebsveranstaltung
In vielen Betrieben werden zur Stärkung der Motivation und des Gemeinschaftsgefühls Feste wie eine Weihnachtsfeier oder Ausflüge für die Beschäftigten angeboten. Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat?
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Rechtsprechung
Bettina Frowein
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