»Computer und Arbeit« 8-9/2024
TITELTHEMA KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Was bringt die europäische KI-Verordnung?
- Praxis 9 Fragen zur Bildschirmbrille
- Digitalisierung Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss
- DSGVO Rechtsprechung zum Schadensersatz
Inhaltsverzeichnis 8-9/2024
Editorial
Magazin
Titelthema
Die KI-Verordnung der EU ist weltweit die erste verbindliche Regelung zum Einsatz von KI. Ihr Schwerpunkt liegt im Produktsicherheits- und Wirtschaftsrecht, doch hat sie auch erhebliche Auswirkungen für Arbeitnehmer.
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Künstliche Intelligenz (KI) hat prinzipiell das Potenzial, in jeden Geschäftsprozess eines Unternehmens integriert zu werden. Das gilt auch für das Personalwesen, insbesondere das Recruiting.
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Um KI verantwortungsvoll zu nutzen, ist eine klare Regelung im Unternehmen erforderlich. Der Beitrag zeigt, wie eine solche Regelung gestaltet werden kann.
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Der Einsatz von KI wird den Arbeitsalltag vieler Beschäftigter verändern. Das wird nur gelingen, wenn die Beschäftigten eingebunden und geschult werden. Unser Autor zeigt, wie Betriebsräte das Change-Management aktiv begleiten können.
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Nachruf
Wolfgang Fricke war der erste Redakteur der »Computer und Arbeit« (1992 bis 2009). Er war zudem Autor vieler sehr erfolgreicher Buchtitel für Betriebsräte. Anfang Juli ist er verstorben.
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IT-Mitbestimmung
Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur technische Prozesse, sondern auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Unternehmen. Wie kann der Wirtschaftsausschuss seine Rolle an die neuen Anforderungen anpassen?
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Unternehmen müssen in der Lage sein, auf äußere Umstände schnell und flexibel zu reagieren. Agile Methoden wie der OKR-Ansatz könnten dabei helfen. Eine frühzeitige Einbindung der Betriebsräte ist allerdings wichtig.
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Datenschutz
Der Arbeitgeber muss Bewerber:innen und Beschäftigte über die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten informieren. Worüber, wann und in welcher Form er dies zu tun hat, will dieser Beitrag klären.
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Gefühlt täglich gibt es neue Gerichtsurteile zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO. Der Europäische Gerichtshof hat nun die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche weiter präzisiert.
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Praxis
Bei Beschäftigten besteht zur Bildschirmbrille oftmals viel Unsicherheit. Besonders bei der Frage, was sie von der »normalen« Brille unterscheidet, wann sie notwendig ist und wer welchen Kostenanteil zu tragen hat.
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Viele Beschäftigte greifen auf Hilfsmittel wie ChatGPT oder Copilot zurück. Aber darf man KI-generierte Inhalte überhaupt veröffentlichen?
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Rechtsprechung
Larissa Furtwengler
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Carolin Thomsen
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Medien