CuA 2024_12


»Computer und Arbeit« 12/2024

TITELTHEMA  SOCIAL MEDIA

TikTok & Co. – Was gilt für den Einsatz im Betrieb?

  • Checkliste Offboarding für den Betriebsrat
  • Gesetzesänderung Formvorschriften werden digitaler
  • DS GVO Der Grundsatz der Zweckbindung

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Inhaltsverzeichnis 12/2024

Editorial
Magazin
Titelthema
Die meisten Unternehmen und Behörden sind heute auf Social Media aktiv – und zwar weit über Facebook hinaus. Angesichts der Schnelllebigkeit der Plattformen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Wir beleuchten die gängigen Plattformen und zeigen, was sie für Betriebsräte zu bieten haben. mehr
Gibt es ein Mitbestimmungsrecht der Interessenvertretung bei der Nutzung sozialer Medien? Das BAG und das BVerwG vertreten unterschiedliche Positionen zu dieser Frage. mehr
Unternehmen wie Behörden sind in den sozialen Medien aktiv, viele auch auf TikTok. Sie verfolgen häufig legitime Interessen, z.B. die Mitarbeitergewinnung. Aber nicht immer heiligt der Zweck die Mittel. Unser Autor fordert eine digitale Zeitenwende. mehr
Aktuell
Digitale Kommunikation gewinnt auch in der Arbeitswelt an Bedeutung. Doch für vieles gibt es noch strenge Formvorschriften. Das Bürokratieentlastungsgesetz bringt ab 2025 erhebliche Vereinfachungen, etwa für den Arbeitsvertrag. mehr
IT-Mitbestimmung
Das Ausscheiden von Beschäftigten wird im Rahmen eines Offboarding-Prozesses von der Personalabteilung begleitet. Aber wie sieht es aus, wenn Betriebsratsmitglieder das Gremium verlassen? mehr
Wie sollte eine Organisation aufgebaut sein, damit ihre Arbeit zu echter Wertschöpfung führt? Am Beispiel von Microsofts »Neuer Kollaborationsarchitektur« (MOCA) erläutert unser Autor den Zusammenhang von moderner Kollaborationsarchitektur mit digitalen Medien. mehr
Datenschutz
Die Zweckbindung hat im Datenschutzrecht erhebliche Bedeutung – auch wenn der Begriff recht abstrakt anmutet. Eine Beschäftigung damit ist etwa bei der Datenverarbeitung im Konzern oder dem Einsatz von KI nicht nur erforderlich, sondern oft auch nützlich für die Interessenvertretung. mehr
Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen – je nach Umsatz des Verantwortlichen auch in Millionenhöhe. Im Tätigkeitsbericht aus Brandenburg stehen zwar keine Rekordsummen im Fokus, aber auch kleinere Bußgelder können treffen. mehr
Praxis
In vielen Programmen lassen sich Arbeitsabläufe schneller per Tastenkombination erledigen als mit der Maus. Wie das funktioniert, zeigt unser Beitrag – Schritt für Schritt. mehr
Nah dran trotz Schichtbetrieb: Der Betriebsrat des Klinikums Bremen-Mitte nutzt verschiedene Kanäle, um alle Beschäftigten zu erreichen – darunter auch Instagram. Welche Inhalte dort gut funktionieren, lest ihr im Interview. mehr
Rechtsprechung
Bettina Frowein mehr
Medien