»Computer und Arbeit« 5/2025
TITELTHEMA EU-DSG VO
Schadenersatz bei Datenschutzverstößen
- KI-VERORDNUNG Diese Praktiken sind jetzt verboten
- KÜNSTLICHE INTELLIGENZ Sprachmodelle verstehen und nutzen
- ONLINE-DIENSTE Digitale Barrierefreiheit umsetzen
Inhaltsverzeichnis 5/2025
Editorial
Magazin
Titelthema
Wenn die Regeln der DSGVO verletzt werden, können Betroffene eine Kompensation verlangen. Was heißt das konkret? Wie wird dabei zwischen materiellem und immateriellem Schaden unterschieden? Und kann man auf diesem Wege eigentlich Millionär werden?
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Wie werden Verstöße gegen Datenschutzrecht in der Praxis gehandhabt? Und wie lassen sich die Schadenersatzansprüche Betroffener durchsetzen? Philipp Brandt und Pascal Goffart von der Kanzlei »brandt.legal« berichten von ihren Erfahrungen.
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Aktuelles
KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, dürfen nicht eingesetzt werden. Die einschlägigen Vorschriften der Europäischen KI-VO sind im Februar 2025 in Kraft getreten.
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Künstliche Intelligenz
Large Language Models haben sich in vielen Bereichen als leistungsfähige Werkzeuge etabliert. Sie können auf Knopfdruck Informationen analysieren und helfen bei der Recherche. Wie Betriebsräte die Sprachmodelle nutzen können, erfahrt Ihr hier.
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IT-Mitbestimmung
Ob in Hochsicherheitsbereichen oder Bürogebäuden – die Zugangskontrolle mittels einzigartiger Gesichtsmerkmale zur Identifikation und Authentifizierung verspricht Sicherheit und Kontrolle. Sie stellt Betriebsräte aber auch vor Herausforderungen.
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Im ersten Teil des Beitrags haben wir Euch den Digital Operational Resilience Act (DORA) vorgestellt. Im zweiten Teil erläutern wir die für die Mitbestimmung wichtigen Inhalte näher.
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Datenschutz
Wenn Beschäftigte für eigene Zwecke auf Beschäftigtendaten des Arbeitgebers zugreifen und diese privat nutzen, kann das nicht nur zu einer fristlosen Kündigung führen. Bei solchen »Mitarbeiterexzessen« verhängen Datenschutzbehörden happige Bußgelder.
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Wie ein Streaming-Spiel und falsch genutzte sensible Beschäftigtendaten mit hohen Bußgeldern endeten. Zwei Fälle, in denen der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hohe »Rechnungen« geschrieben hat.
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Praxis
Bis 28.6.2025 müssen Online-Shops und digitale Dienste barrierefrei sein. So regelt es das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Jan Trienekens von der Universität Kassel erklärt, worauf es jetzt ankommt.
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Rechtsprechung
Philip Brandt, Pascal Goffart
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Medien