Aktuelle Ausgabe »Gute Arbeit«
»Gute Arbeit« 9/2026
Mehr Fairness, mehr Chancen
Gleichstellung in der Arbeitswelt
Die Karrierekiller Nummer eins für Frauen: sind Teilzeit- und unbezahlte Carearbeit. Dass es auch anders geht, zeigt ein DGB-Projekt, das den Interessenvertretungen Tools für ihre Gleichstellungsinitiativen bereitstellt. Egal ob Frauen oder Männer: Niemand darf wegen Fürsorgearbeit, Teilzeit oder Elternzeit diskriminiert werden. Außerdem lesen: Belastende Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst, Kritik am „Bürokratieabbau“ im Arbeitsschutz, die neue BK Parkinson durch Pestizide, Schutz vor Biostoffen, die Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Inhaltsverzeichnis 9/2026
Editorial
Magazin
Titelthema
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer verdient die Chance, von einer existenzsichernden Arbeit gut leben zu können. Das ist aufgrund strukturell verfestigter Benachteiligungen und (mittelbarer) Diskriminierung bis heute Zukunftsmusik. Doch es gibt betriebliche Hilfen, um das Ziel anzusteuern.
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Die Zahlen sprechen für sich: Frauen zeigen weniger Berufskrankheiten (BK) an. Und wenn doch, werden sie seltener anerkannt. Das Land Berlin will mehr Fairness erreichen.
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Die gute Nachricht zuerst: Geschlechtsspezifische Unterschiede beim Einkommen und bei der Rentenhöhe haben sich in den letzten Jahren verringert. Beim Gender Pay Gap und beim Gender Pension Gap ist ein langsamer Abbau zu verzeichnen.
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Der berufliche Neustart nach der Elternzeit gelingt am besten mit flankierenden Angeboten. Wichtig sind Gespräche und das Thema Gesundheitsschutz.
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Trends
Wer über Gute Arbeit spricht, kommt an der Arbeitszeit nicht vorbei. Das zeigt auch die Sonderauswertung des DGB‑Index Gute Arbeit für den öffentlichen Dienst: Der Druck auf die Beschäftigten ist groß.
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Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verfolgt seit Monaten das Thema „Bürokratieabbau im Arbeitsschutz“. Der Hintergrund wird hier aus der Perspektive der Arbeitsmedizin, der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Gewerkschaften und der betrieblichen Interessenvertretungen eingeordnet....
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Ein Lichtblick für Beschäftigte und schwer erkrankte Menschen der Landwirtschaft und in weiteren Branchen: Am 27. 5. 2026 hat das Bundeskabinett beschlossen, die Berufskrankheit (BK) „Parkinson durch Pestizide“ in die BK-Liste aufzunehmen und damit anzuerkennen.
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Die Neufassung der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 500 dient dem Schutz beim Umgang mit diesen Stoffen. Sie enthält etwa Vorgaben zur Hygiene und zur Gefährdungsbeurteilung. Es geht um die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten durch stoffliche...
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Krank ist krank, oder? Die Bundesregierung plant eine „Teilkrankschreibung“. Was kommt da auf uns zu?
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Stichwort
Prävention und Teilhabe
Zwei Schritte vor, mindestens einen zurück: So lässt sich die aktuelle Behindertenpolitik beschreiben. Inklusion beruht aber auf verlässlichen Hilfen, starken Interessenvertretungen und einem Staat, der Teilhabe nicht als Kostenfaktor versteht, sondern als gesellschaftliche Investition.
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Rechtsprechung
Expertenrat