Aktuelle Ausgabe »Schwerbehindertenrecht und Inklusion«

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»Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 7/2026

  • Prüfen der SBV-Wahlberechtigung / Parkinson durch Pestizide
  • BEGLEITUNG IM KRANKENHAUS Rechte von Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen
  • Neue SBV-Beteiligung im Stufenverfahren
  • SBV-Wahl 2026: Schulungsanspruch des Wahlvorstandes
  • LAG Hamburg: Gesamt-SBV muss sich nicht kontrollieren lassen
  • SG Nürnberg: Stundensatz einer Persönlichen Assistenz

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Inhaltsverzeichnis 7/2026

Editorial
Aktuelles
Die Prüfungspflicht des Wahlvorstandes oder Wahlleiters, wer wahlberechtigt ist, beschränkt sich in der Regel auf die Wählerliste und vorhandene Unterlagen. mehr
Die Bundesregierung hat am 27. 5. 2026 den Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) beschlossen. mehr
Inklusion
Wird behinderungsbedingt Unterstützung im Alltag benötigt, gilt dies regelmäßig auch für stationäre Krankenhausaufenthalte. Menschen mit Behinderungen können, sich dabei von einer vertrauten Bezugsperson begleiten lassen. mehr
SBV-Arbeit
Im Stufenverfahren, das Konflikte zwischen Dienststelle und Personalrat regelt, ist nach einer Gesetzesänderung nun auch die Stufen-SBV umfassend einzubeziehen. mehr
SBV-Wahl 2026
Wahlvorstände werden in der Praxis mit Fragen konfrontiert, deren Beantwortung selbst Fachjuristen „ins Schwitzen bringt“. Eine rechtzeitige Schulung ist deshalb ein Muss. mehr
Rechtsprechung
Michael Sommer, Isabell Ziegenberg mehr
Maren Conrad-Giese mehr
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