Aktuelle Ausgabe »Schwerbehindertenrecht und Inklusion«

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»Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 10/2026

  • NEU IM SBV-AMT
    Den Staffelstab übergeben – Tipps für die Übernahme des SBV-Amtes
  • Checkliste: Alle Schritte für die Amtsübernahme
  • Die SBV-Stellvertretung
  • SBV-Freistellung im evangelischen Kirchendienst
  • LAG Rheinland-Pfalz: Schwerbehinderten-Kündigung in der Probezeit

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Inhaltsverzeichnis 10/2026

Editorial
Neu im Amt
Vom 1.10. bis 30. 11. 2026 wird die SBV neu gewählt. Wer Glück hat, übernimmt das Amt vonerfahrenen Vorgängern. Aber auch bei einem „Kaltstart“ ohne Unterstützung lassen sich die Fäden aufnehmen – hier die nötigen Tipps! mehr
Ersatzmitglieder
Anders als bei Betriebs- und Personalrat werden die stellvertretenden Mitglieder der SBV in einem eigenen Wahlgang gewählt. Sie haben eine wichtige Rolle, indem sie die Vertrauensperson unterstützen und bei Bedarf vertreten. mehr
Kirchliche SBV
Im Recht der Mitarbeitendenvertretungen (MAV) gilt ein höherer Schwellenwert für die Freistellung einer Vertrauensperson als nach dem „weltlichen“ SGB IX. Diesen müssen die kirchlichen Gesetzgeber noch anpassen. mehr
Rechtsprechung
Anna Gilsbach mehr
Sonderausgabe
Als SBV starten
So arbeitet Ihr nach der Wahl als Vetrauensperson erfolgreich mit internen und externen Akteuren zusammen, um die Inklusion im Betrieb voran zu bringen. mehr
Schulung der SBV
Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, haben die Vertrauenspersonen und die stellvertretenden SBV-Mitglieder Anspruch auf Schulung. mehr
personalraete-beteiligungsrecht-seminarraum

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