Anne Weidner, Matthias Gillmann
Anne Weidner
Das vereinfachte Wahlverfahren beginnt mit der Einladung zur Wahlversammlung. Hier erhalten Sie sieben Antworten zum »Wer, Was, Wann, Wo und Wie« der Einladung!
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Anne Weidner
Im Rahmen des förmlichen SBV-Wahlverfahrens erstellt der Wahlvorstand eine Liste der aktiv Wahlberechtigten. Wir klären fünf wichtige Fragen!
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Anne Weidner
Für die anstehenden Wahlen zur SBV muss geklärt werden, wer wählen darf und wer gewählt werden kann. Hier ein Überblick!
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Matthias Gillmann
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Die Nachteilsausgleiche stehen aber zum großen Teil auch Gleichgestellten zu. Für den Antrag bei der Arbeitsagentur gibt es (mindestens) fünf gute Gründe.
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