Anne Weidner, Eberhardt Kiesche
Anne Weidner
Manche Vertrauensperson steht plötzlich ohne stellvertretendes SBV-Mitglied da. Aber muss ein Stellvertreter vorhanden sein? Wir beantworten fünf Fragen zur Nachwahl.
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Martina D'Ascola
Susanne Barembruch, Gesamtbetriebsratsvorsitzende bei der Swiss Life AG, erzählt, wie „BRonAir“ psychische Belastungen sichtbar und den Umgang mit dem Thema salonfähig gemacht hat.
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Eberhard Kiesche
BEM Erkrankte Beschäftigte sind dem BEM, das der Arbeitgeber für sie einleiten muss, nicht hilflos ausgeliefert; im Gegenteil, sie müssen sie über ihre Rechte Bescheid wissen! Hier ein Leitfaden, worauf die SBV dabei achten sollte.
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Franz Josef Düwell
Das Bayrische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) wurde zum 1. August novelliert. Hier lesen Sie, was sich für Personalräte und SBVen in Bayern ändert.
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LAG Mecklenburg-Vorpommern, v. 07.03.2023, 5 Sa 127/22