Aktuelle Ausgabe »Schwerbehindertenrecht und Inklusion«
»Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 7/2026
- Prüfen der SBV-Wahlberechtigung / Parkinson durch Pestizide
- BEGLEITUNG IM KRANKENHAUS Rechte von Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen
- Neue SBV-Beteiligung im Stufenverfahren
- SBV-Wahl 2026: Schulungsanspruch des Wahlvorstandes
- LAG Hamburg: Gesamt-SBV muss sich nicht kontrollieren lassen
- SG Nürnberg: Stundensatz einer Persönlichen Assistenz
Inhaltsverzeichnis 7/2026
Editorial
Aktuelles
Die Prüfungspflicht des Wahlvorstandes oder Wahlleiters, wer wahlberechtigt ist, beschränkt sich in der Regel auf die Wählerliste und vorhandene Unterlagen.
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Die Bundesregierung hat am 27. 5. 2026 den Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) beschlossen.
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Inklusion
Wird behinderungsbedingt Unterstützung im Alltag benötigt, gilt dies regelmäßig auch für stationäre Krankenhausaufenthalte. Menschen mit Behinderungen können, sich dabei von einer vertrauten Bezugsperson begleiten lassen.
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SBV-Arbeit
Im Stufenverfahren, das Konflikte zwischen Dienststelle und Personalrat regelt, ist nach einer Gesetzesänderung nun auch die Stufen-SBV umfassend einzubeziehen.
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SBV-Wahl 2026
Wahlvorstände werden in der Praxis mit Fragen konfrontiert, deren Beantwortung selbst Fachjuristen „ins Schwitzen bringt“. Eine rechtzeitige Schulung ist deshalb ein Muss.
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Rechtsprechung
Michael Sommer, Isabell Ziegenberg
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Maren Conrad-Giese
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