10 Top-Urteile aus 2021 für den Personalrat

1. BAG: Im Zweifel müssen Beschäftigte Krankheit nachweisen
Im Zweifel müssen Beschäftigte den Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit antreten. Kündigt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin von sich aus und wird am selben Tag arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann das den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern, vor allem, wenn der Zeitraum passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
2. BAG: Ankleidezeit ist nicht zu vergüten
Beschäftigte, die Arbeitskleidung (wie z.B. eine Uniform samt persönlicher Schutzausrüstung) zu Hause anlegen, anstatt in der Umkleide der Dienststelle, können die Ankleidezeit nicht als Arbeitszeit anrechnen lassen.
3. BAG: Vergütungspflicht von Umkleidezeiten kann ausgeschlossen werden
Umkleidezeiten sind im Grundsatz Arbeitszeit und damit vergütungspflichtig. Allerdings kann der Anspruch auf Vergütung durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden.
4. EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
In zwei Vorlageverfahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, ob und wann Rufbereitschaft Arbeitszeit sein kann. Das ist bei der Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns in Deutschland möglich. Maßgeblich dafür ist, wieviel Bewegungsfreiheit dem Arbeitnehmer im Einzelfall verbleibt.
EUGH 9.3.2021 – C-580/19, C-344/19
5. BVerwG: Personalratsamt kann nach Kündigung fortbestehen
Erhält ein Personalratsmitglied die außerordentliche Kündigung, ist die Ausübung des Amtes rechtlich verhindert. Nur wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist, besteht das Amt weiter fort.
6. BVerwG: Dienstwaffen unterliegen in Berlin der Mitbestimmung
Bei Schusswaffen und Zubehör für den Polizeivollzugsdienst im Land Berlin redet der Personalrat mit. Für die Beschaffung der Einsatzausrüstung besteht laut Berliner Personalvertretungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht.
7. BVerwG: Dienstliche Beurteilungen brauchen Gesetz als Basis
Die grundlegenden Vorgaben für dienstliche Beurteilungen von Beamt:innen müssen wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für Auswahlentscheidungen in einem Gesetz geregelt sein. Verwaltungsvorschriften reichen hierfür nicht.
8. BAG: Entschädigung für schwerbehinderte Bewerber wegen unterbliebener Meldung
Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber:innen zu Vorstellungsgesprächen einladen. Ein Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung kann schon entstehen, wenn der Arbeitgeber eine für schwerbehinderte Menschen geeignete Stelle nicht der Arbeitsagentur gemeldet hat.
9. LAG Baden-Württemberg: Strenge Anforderungen an den Datenschutz im BEM
Ein BEM kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten durchgeführt werden. Dieser muss auch mit der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einverstanden sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mögliche Einwilligungserklärungen nicht zu weit gehen und freiwillig erfolgen.
LAG Baden-Württemberg 28.7.2021 – 4 Sa 68/20
10. ArbG Hamburg: Arbeitgeber darf unabhängig von 3G-Regel Corona-Tests verlangen
Weigern sich Beschäftigte dauerhaft, die vom Arbeitgeber angeordneten Schnelltests durchzuführen, droht im schlimmsten Fall eine Kündigung, wenn vorher eine Abmahnung ausgeprochen wurde.
ArbG Hamburg 24.11.2021 – 27 Ca 208/21
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