Neu im Personalrat

5 Schritte für einen guten Start

02. Mai 2022
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In Thüringen, Brandenburg und Hamburg finden von März bis Ende Mai diesen Jahres die turnusmäßigen Personalratswahlen statt. Für alle neugewählten Kolleginnen und Kollegen haben wir 5 Tipps für einen guten Start in die Amtszeit zusammengestellt.

1. Der erste Eindruck: Stellen Sie sich vor!

Natürlich sollten Sie im Gremium eine Kennenlern-Runde vor oder nach der ersten Sitzung haben, gemeint sind hier aber die anderen Kolleg:innen! Der Aushang am schwarzen Brett nach der Wahl ist zwar da, aber wenig persönlich. Setzen Sie unbedingt auch die Weichen für eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Interessenvertretungen: Kennen Sie die Mitglieder der JAV oder die SBV?

2. Das Personalratsamt: Klären Sie die Erwartungen an Ihre Personalratsarbeit

Jeder erwartet etwas anderes von Ihnen. Die Kolleg:innen, die anderen Mitglieder im Personalrat, die Dienststellenleitung… Am Wichtigsten ist aber: Was erwarten Sie von sich in diesem Amt? Warum haben Sie sich aufstellen lassen? Was wollen Sie erreichen? Nicht ganz unerheblich ist hier auch ein Blick ins Gesetz: Was sind eigentlich die Rechte und Pflichten eines Personalratsmitglieds? Damit wären wir auch schon beim nächsten Punkt…

3. BPersVG: Erarbeiten Sie sich die Rechtsgrundlagen

Werfen Sie einen Blick in das für Sie gültige Personalvertretungsgesetz. Klingt dröge? Keine Sorge, Sie müssen es ja nicht von vorne nach hinten lesen. Aber den Aufbau des Gesetzes sollten sie sich anschauen und die wichtigen Normen lesen. Welche Normen wichtig sind? Zunächst einmal die, die Sie interessieren. Stehen Sie kurz vor der nächsten Personalversammlung? Dann lesen Sie diesen Abschnitt. Besonders wichtige Themen finden Sie auch auf den kostenfreien Themenseiten des Bundverlags zum Personalvertretungsrecht erklärt.

4. Arbeitsmittel: Besorgen Sie sich, was Sie brauchen

Wenn der Gesetzestext mehr Fragen eröffnet, als er beantwortet, schauen Sie in einen Basiskommentar. Jedes Gremium sollte einen solchen Kommentar zum Personalvertretungsgesetz im Büro stehen haben. Wichtig: Sie müssen sich nicht mit einer Kommentierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes abfinden, wenn für Sie das Landespersonalvertretungsgesetz Thüringen gilt. Mittlerweile gibt es auch zu fast allen Landespersonalvertretungsgesetzen eine Kommentierung. Haben Sie noch nicht? Dann fassen Sie einen Beschluss im Gremium und bestellen Sie nach. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie nicht über genug Textausgaben des Personalvertretungsgesetzes verfügen.

Hier geht's zu den Basiskommentaren des Bund-Verlags für Brandenburg und Thüringen.

5. Fortbildung: Melden Sie sich für eine Schulung an

Weder der Blick ins Gesetz noch das Nachschlagen im Kurzkommentar ersetzen die Teilnahme an einer Grundlagenschulung: Hier lernen Sie mit erfahrenen Praktikerinnen und anderen neuen Personalratsmitgliedern das Gesetz richtig kennen und können es anhand von Fallbeispielen direkt anwenden. Außerdem können Sie Kontakte knüpfen und vom Austausch mit anderen Gremien profitieren. Ganz ehrlich: Meistens macht eine solche Schulung auch einfach Spaß.

Schulungen finden Sie bei den Gewerkschaften, z.B.  bei ver.di b+b für jedes Bundesland.

Und jetzt?

Mehr »Tipps für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder« finden Sie im gleichnamigen Buch von Herbert Deppisch, Robert Jung und Erhard Schleitzer, das im März 2022 in 5. Auflage erschienen ist. Auf übersichtlichen 256 Seiten erfahren Personalratsmitglieder das Wichtigste über die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit, das rechtliche und organisatorische Grundlagenwissen und die erforderlichen sozialen Kompetenzen.

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