Koalitionsvertrag

7 Vorhaben für den öffentlichen Dienst

26. Januar 2022
Ampel Verkehrsampel Politik Koalition
Quelle: Pixabay.com/de

Die neue Regierung aus SPD, FDP und Grünen hat sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Was ist für den öffentlichen Dienst bis 2025 zu erwarten?

Die Ziele der künftigen Regierung sind durchzogen von dem grundlegenden Wunsch eines »digitalen Aufbruchs«, der auch die Verwaltung tiefgreifend verändern soll. Sie soll digitaler und konsequent bürgerorientiert werden. Das plant die neue Regierung:

1. Modernisierung der Verwaltung

Die Modernisierung der Verwaltung spielt eine große Rolle im Koalitionsvertrag und wird am umfangreichsten erwähnt. Ziel der Modernisierung: Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Sie soll auf interdisziplinäre und kreative Problemlösungen setzen. Hierfür will die künftige Regierung auf die Leitung der Ministerien und der Führungskräfte bauen, die eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen sollen. Hervorgehoben wird, dass Eigeninitiative und der Mut der Beschäftigten wertgeschätzt und belohnt werden müssen.

2. Starker öffentlicher Dienst

Damit die Modernisierung gelingt, soll der öffentliche Dienst gestärkt und dafür attraktiver gestaltet werden. Der öffentliche Dienst muss Vorbild werden was Vielfalt, Gleichstellung sowie flexible und digitale Arbeitsbedingungen betrifft. Der Personalaustausch soll gefördert und vereinfacht und die Rotation zwischen den verschiedenen Behörden, dem Bund und den Ländern sowie zwischen der Verwaltung und der Privatwirtschaft vereinfacht werden. Darüber hinaus ist geplant, die Voraussetzungen für die Einstellung zu flexibilisieren: Die praktische Berufserfahrung wird dazu mehr berücksichtigt und das Instrument des Altersgelds verstärkt. Die Digitalisierung spielt auch hier eine besondere Rolle, denn sie wird allgemein und behördenübergreifend zu einem Kernbestandteil der Ausbildung. Schließlich sollen auch Verfassungsfeinde schneller aus dem Dienst entfernt werden können.

3. Beschleunigung von Verfahren

Die neue Ampel-Regierung möchte Deutschland schnell reformieren, daher sollen Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht mehr so lange dauern, es soll also schnell Ergebnisse geben. Dafür werden in den Behörden und Gerichten die Anzahl der Beschäftigten und die technischen Kapazitäten erhöht. Die internen Beratungsangebote werden zu Beschleunigungsagenturen ausgebaut, auf die auch Länder und Kommunen einfach zugreifen können. Um dies alles zu erreichen, soll auch hier die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Priorität, sollen Behörden mit der notwendigen Technik ausgestattet und IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern standardisiert werden. Zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren soll die Öffentlichkeit früher und intensiver beteiligt werden; verwaltungsinterne Fristen und Genehmigungsfiktionen bei der Beteiligung anderer Behörden sollen ausgeweitet werden.

4. Digitale Verwaltung

Die Verwaltung digitaler zu machen ist gekoppelt an das weitere Ziel, die Verwaltung »konsequent bürgerorientiert« zu gestalten. Hierfür will die neue Regierung digitale und unternehmerische sowie gesellschaftliche Initiativen fördern; digitale Innovationen sollen in der Verwaltung eingesetzt werden, wofür die neue Regierung die notwendigen Rechtsgrundlagen und Transparenz schaffen will. Digitalkompetenz wird gestärkt. Auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist weiterzuentwickeln, um eine klare Standardisierung und Vereinheitlichung von IT-Verfahren zu erreichen. Für öffentliche IT-Projekte sollen offene Standards festgelegt werden.

5. Entlastung der Verwaltung

Mit einem neuen Bürokratieentlastungsgesetz wird überflüssige Bürokratie abgebaut, was nicht nur den Bürgern und der Wirtschaft, sondern auch der Verwaltung zugutekommen soll. Die ressortübergreifende »One-in-one-out«-Regelung soll weitergeführt werden.

6. Haushaltsbefristung

Die Haushaltsbefristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG, die nur im öffentlichen Dienst gilt, soll abgeschafft werden. Das bedeutet, dass beim Bund als Arbeitgeber die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt reduziert wird, mit einem Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber werden auf sechs Jahre begrenzt, um Kettenbefristungen zu vermeiden. Mit dieser Regelung möchte der öffentliche Dienst als Arbeitgeber »mit gutem Beispiel« vorangehen.

7. Öffentlicher Gesundheitsdienst, Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) muss gestärkt werden; das Personal für Gesundheitskrisen soll an regelmäßigen Ernstfallübungen teilnehmen können. Die auch im Gesundheitswesen umzusetzende Digitalisierung wird eingesetzt, um Versorgungsprobleme zu lösen.

 

Und das Arbeitsrecht?

Auch im Arbeitsrecht soll es laut Koalitionsvertrag Änderungen geben:

  • Arbeitszeit, Arbeitsort: Der Wunsch der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihre Arbeitszeit flexibel gestalten zu können, wird mit flexiblen Arbeitszeitmodellen weiter gefördert. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz des 8-Stunden-Tags nach dem Arbeitszeitgesetz. Die Unabhängigkeit vom Arbeitsort – Homeoffice/mobile Arbeit – soll weiterhin möglich sein. Homeoffice wird als eine Möglichkeit der mobilen Arbeit rechtlich von der Telearbeit und dem Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung abgegrenzt. Dabei sind Arbeitsschutz, gute Arbeitsbedingungen und ein betrieblicher Arbeitsplatz wichtige Voraussetzungen. Um ein Homeoffice gesund zu gestalten, müssen im Dialog mit den Beteiligten sachgerechte und flexible Lösungen gefunden werden (»Erörterungsanspruch für Beschäftigte«). Arbeitgeber dürfen dem Wunsch nach einem Homeoffice nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange dem entgegenstehen; die Ablehnung darf nicht sachfremd oder willkürlich sein. Für abweichende tarifvertragliche und betriebliche Regelungen müsse jedoch Raum bleiben.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn soll auf 12 Euro die Stunde erhöht werden. Eine unabhängige Mindestlohnkommission wird über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden.
  • Mitbestimmung: Die Mitbestimmung soll weiterentwickelt werden; wird diese behindert, gilt das künftig als Offizialdelikt. Betriebsräte sollen künftig selbstbestimmt entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten, Online-Betriebsratswahlen sollen in einem Pilotprojekt erprobt werden. Gewerkschaften bekommen das Recht auf digitalen Zugang in die Betriebe. Für die sozialökologische Transformation und Digitalisierung werden die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen miteinbezogen.
  • Arbeits-, Gesundheitsschutz: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz soll erhalten bleiben und den Herausforderungen der neuen Arbeitswelt angepasst werden. Auf die psychische Gesundheit wird besonderer Wert gelegt und es soll ein Mobbing-Report verfasst werden.

 

Martina D'Ascola, freie Lektorin und Journalistin.

 

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