Neu: Basiskommentar Arbeitsschutzgesetz

»Als Gremium handlungssicher im Arbeitsschutz agieren«

14. August 2026
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Quelle: © eyetronic / Foto Dollar Club

Klimawandel, Digitalisierung und KI, mobile Arbeit, psychische und physische Belastungen: Die Herausforderungen im betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz entwickeln sich mit dem Wandel der Arbeitswelt. Arbeitgeber müssen Beschäftigte bei der Arbeit vor gesundheitlichen Gefährdungen aller Art schützen. Professor Ralf Pieper hat den Basiskommentar zum Arbeitsschutzgesetz aktualisiert und mit der Redaktion »Gute Arbeit« über Neuerungen gesprochen.

Prof. Dr. Ralf Pieper leitet seit 2003 das Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht in der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal. Er ist langjähriger Fachbuchautor im Bund-Verlag, Schwerpunkt Arbeitsschutzrecht.

Sie haben den Basiskommentars zum Arbeitsschutzgesetz auf Stand gebracht. Was leistet die 9. Auflage?

Anzumerken ist zunächst, dass das Arbeitsschutzgesetz in diesem Jahr 30 Jahre besteht. Seit drei Jahrzehnten haben wir somit ein Grundlagengesetz, das für alle Beschäftigten an allen Arbeitsplätzen gilt: in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst.

Der Basiskommentar bezieht insbesondere die Rechte und Pflichten der Interessenvertretungen aus dem Betriebsverfassungs- sowie dem Personalvertretungsrecht systematisch ein. Beide Interessenvertretungen spielen inhaltlich sowie in Bezug auf das Prozedere eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Arbeitsschutzrechts. Die wesentlichen Inhalte dieses Rechts vermittelt der Kommentar in Verbindung mit den kollektiven Mitbestimmungsrechten, für deren Durchsetzung Handlungssicherheit auf diesem Gebiet nötig ist. Zudem wird auf Individualrechte der Beschäftigten im Arbeitsschutz eingegangen, die ebenfalls bedeutsam sind.

Was hat sich seit der letzten Auflage getan?

Hervorzuheben ist zunächst , dass die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts im Kommentar enthalten ist. Wesentlich ist zudem das Aufgreifen von Trends in der Arbeitswelt, die neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufwerfen: Ökonomie, Weltmarkt und Lieferketten, Technik- und Organisationsentwicklung, Beschäftigungsformen, demographische Entwicklung, Diskriminierung, Belästigung und Gewalt, Infektionsschutz sowie Umweltschutz und Klimawandel.

Was hat für Sie im Arbeitsschutz hohe Relevanz?

Das Arbeitsschutzgesetz enthält die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung: Schädigungslosigkeit, Beeinträchtigungsfreiheit, Persönlichkeitsförderlichkeit und soziale Partizipation stehen im Fokus. Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sind nicht nur zu gewährleisten, sondern kontinuierlich zu verbessern.

Dabei gibt es zwei Herausforderungen: Zum einen ist dies der Rückgang der Tarifbindung von Betrieben und der Trend zu weniger gewählten Mitbestimmungsgremien; beides wirkt sich nachteilig aus. Demgegenüber hat der Bundestag 2020 beschlossen, die Arbeitsschutzkontrollen der Betriebe wieder zu erhöhen. Ab 1.1.2026 sollen die Arbeitsschutzbehörden der Länder bundesweit mindestens fünf Prozent der Betriebe besichtigen. Zur Verbesserung des betrieblichen Arbeitsschutzes muss dies effektiv erfolgen sowie in enger Kooperation mit den Aufsichtspersonen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sehen Sie weitere Probleme?

Zunehmend werden Arbeitsschutzstandards politisch infrage gestellt. Der Nutzen eines effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird in der Debatte fahrlässig übersehen: Er hilft, den technischen, organisatorischen und personellen Wandel effektiv zu vollziehen. Eine wirksame Präventionskultur entlastet zudem die Sozialsysteme, fördert die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Beschäftigten, verhindert oder bekämpft Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Das hilft sowohl den Beschäftigten wie auch den Arbeitgebern.

Weitere Informationen

Auch das Titelthema der Zeitschrift »Gute Arbeit« 8/2026 lesen: »BEM, BGF, Mitbestimmung: Prävention – alles, was Beschäftigte gesund erhält«. Neben der Mitbestimmung im Arbeitsschutz werden weitere Grundlagenthemen vorgestellt: das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF):

  • Dr. U. Faber: Gute Arbeit als Betriebsratsaufgabe (S. 8 - 12).
  • B. Baumgarten, Dr. L.-A. Klein: BEM: Der Betriebsrat bestimmt und gestaltet mit (S. 13 - 17).
  • B. Flüs: BGF: Rechtsfrage, Förderungen, Praxis (S. 18 - 22).

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© bund-verlag.de (be)

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