DGB unterstützt Interessenvertretungen

Gleichstellung im Betrieb praktisch umsetzen

28. September 2026
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Quelle: contrastwerkstatt_Dollarphotoclub

Frauen verdienen hierzulande 16 Prozent weniger als Männer. Ihre eigenständige Existenzsicherung wird unter anderem durch individuelle berufliche Entscheidungen erschwert; deshalb zielt ein DGB-Projekt darauf ab, Frauen zu stärken und zu beraten. Interessenvertretungen erhalten Tipps für betriebliche Gleichstellungsinitiativen. Darüber informiert Maike Jebasinski in der Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026.

Frauen erleiden bis heute strukturelle Nachteile, etwa weil „typische Frauenberufen“ schlechter bezahlt werden und kaum lukrative Entgeltbestandteile bieten. Oder es kommt durch Schwangerschaft und Familienzeiten zu Phasen mit geringem oder ohne Einkommen. Die eigenständige Existenzsicherung bleibt dann oft auf der Strecke: Jede zweite erwerbstätige Frau kann von ihrem Einkommen nicht gut leben oder langfristig für die Zukunft vorsorgen. Die Ursachen sind intransparente Gehaltssysteme, (Un-)Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Diskriminierungen und Sexismus.

Hebel Betriebsverfassungsgesetz

Betriebsräte (BR) haben die Möglichkeit, das zu ändern; sie können mit betrieblichen Maßnahmen die Gleichstellung fördern, wovon alle Beschäftigten profitieren. Das Betriebsverfassungsgesetzt (BetrVG) gibt dem BR nicht nur Rechte, um sich für Gleichstellung einzusetzen, vielmehr verpflichtet es die Gremium dazu. Laut § 80 Abs. 1 Nr. 2a BetrVG ist es eine BR-Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen; in § 80 Abs. 1 Nr. 2b BetrVG wird die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als weitere Aufgabe explizit genannt.

Der BR soll zudem die Einhaltung der Gesetze überwachen, die Frauen begünstigen oder schützen. Dazu gehören das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das verleiht dem BR zwar keine direkten Mitbestimmungsrechte, legt aber die Grundlage, um mit initiativ zu werden und mit dem Arbeitgeber zielführende Maßnahmen zu verhandeln.

Aktiv für faire Bezahlung

Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer (Gender Pay Gap), das sind 4,24 Euro weniger pro Stunde. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich weit hinten, denn im Schnitt beträgt der Gender Pay Gap in den europäischen Ländern 12 Prozent.

Entgeltlisten prüfen

Der erste wichtige Schritt zu fairer Bezahlung ist daher zu prüfen, ob unfaire Entgelte vorliegen. Der BR hat jederzeit das Recht, die Gehaltslisten einzusehen, und zwar mit vollem Namen und Aufgaben der Beschäftigten. Wenn der Arbeitgeber mit dem Datenschutz-Argument nur anonyme Listen vorgelegt werden, ist das nicht zulässig, da der BR damit seinen Aufgaben und Rechtspflichten nicht erfüllen kann. (…)

Tätigkeitsbeschreibungen heranziehen

Dabei ist es hilfreich, mit aktuellen Tätigkeitsbeschreibungen zu arbeiten, sofern diese vorliegen. Bei Bedarf sind diese beim Arbeitgeber anzumahnen. Darin sollten die für eine Aufgabe notwendige formale Qualifikation und tatsächliche Anforderungen (Vorkenntnisse, Erfahrungen) skizziert sein. Oft verändern sich Tätigkeiten im Laufe der Jahre, ihre Beschreibung und ihre Bezahlung bleibt jedoch gleich. Um dies aufzudecken, sind Prüfsysteme wie der EG-Check der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geeignet (kostenlos). (…)

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein weiterer Grund für die oft schlechtere Existenzsicherung von Frauen ist die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Frauen sind im Durchschnitt 7,5 Stunden weniger pro Woche erwerbstätig als Männer. Der Unterschied ist bei Eltern besonders ausgeprägt. Frauen mit Kindern sind grundsätzlich 1,7-mal so häufig in Teilzeit tätig als Frauen ohne Nachwuchs; Väter sind sogar seltener in Teilzeit als Männer ohne Kinder. (…)

Stellschraube Arbeitszeit

Um Müttern, Vätern sowie Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen zu ermöglichen, gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzunehmen, muss Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit besseren Maßnahmen gefördert werden: Arbeitszeiten müssen planbar und flexibel sein. (…)

Den umfassenden Beitrag in »Gute Arbeit« 9/2026 lesen (S. 8-11).

    Weitere Informationen

    Zeitschrift »Gute Arbeit« 9/2026, Titelthema: »Mehr Fairness, mehr Chancen – Gleichstellung in der Arbeitswelt«, dazu vier Fachbeiträge:

    • Maike Jebasinsky: Gleichstellung umsetzen: Toolbox für Interessenvertretungen (S. 8-11).
    • Dr. Hannes Strobel: Das BK-Recht geschlechtergerecht aufstellen (S. 12-15).
    • Svenja Pfahl, Stefan Reuyss: Faktoren der Ungleichheit: Sorgearbeit und Geschlecht (S. 16-18).
    • Beate Eberhardt: Willkommen nach der Elternzeit (S. 19-21).

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