Arbeits- und Sozialpolitik

Ampel-Aus: So geht es weiter

14. November 2024
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Quelle: © apfelweile / Foto Dollar Club

Der Fahrplan für die Neuwahlen am 23. Februar 2025 steht. Doch was wird aus den geplanten Gesetzesvorhaben? Rentenpaket, Online-Betriebsratswahlen, Beschäftigtendatenschutz – welche Projekte bleiben bestehen, welche drohen zu scheitern? Ein Überblick über die nächsten Schritte.

Nach dem Scheitern der Ampel-Regierung haben sich die SPD und die Unionsparteine auf den 23. Februar 2025 als Termin für die nächsten Bundestagswahlen geeinigt. Bundeskanzler Scholz (SPD) will am 16. Dezember die Vertrauensfrage (Art. 68 Grundgesetz - GG) stellen, um den Weg für Neuwahlen zu ebnen. Sollte er – wovon alle ausgehen - die Vertrauensfrage verlieren, wird er dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) hätte dann 21 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen und hat bereits öffentlich angedeutet, dass er keine Einwände hätte.

Was wird aus den Gesetzentwürfen?

Ob und welche der aktuell im Bundestag anhängigen Gesetzesinitiativen für die Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden, ist mehr als unklar, wenn auch die derzeitige CDU/CSU-Opposition bei einigen Vorhaben Verhandlungsbereitschaft angekündigt hat. Hier ein Überblick über den aktuellen Stand:  

  • Sicherung des BVerfG: Konsens besteht unter den bürgerlichen Parteien, das Bundesverfassungsgericht stärker gegen die Einflussnahme durch Populisten und Extremisten zu schützen. Dazu sollen bestimmte Regelungen, die bisher nur in einem einfachen Gesetz (BVerfGG) enthalten waren, in die Verfassung übernommen werden, die nur mit einer Zwei-Drittelmehrheit geändert werden kann. Dazu gehören folgende Regelungen:
    • die Amtszeit der Richter auf zwölf Jahre zu begrenzen,
    • die Wiederwahl der Richter auszuschließen,
    • die Anzahl der Richter auf 16 sowie die Aufteilung auf zwei Senate festzulegen.

Durch diese Maßnahmen soll die Unabhängigkeit des Gerichts langfristig gesichert werden. Es wird erwartet, dass das Gesetz mit Unterstützung der Koalition und zumindest CDU/CSU noch vor der Vertrauensfrage verabschiedet wird.

  • Kalte Progression: Die sogenannte kalte Progression bedeutet, dass höhere Steuern fällig werden, obwohl eine Lohnerhöhung an sich nur die Inflation ausgleicht. Eine Gesetzesinitiative soll sicherstellen, dass eine Anpassung des Einkommenssteuertarifs die kalte Progression ausgleicht, so dass Arbeitnehmer ab dem 1. Januar mehr Nettogehalt erhalten. Eigentlich bestand auch für dieses Gesetz ein Konsens zwischen SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. Es bleibt aber abzuwarten, ob das Gesetz noch verabschiedet wird.
     
  • Deutschlandticket: Unter anderem die Grünen dringen auf Klarheit für das Deutschlandticket im Nahverkehr. Die übrigen Parteien sind auch für die Fortführung, streitig ist allerdings noch die künftige Art der Finanzierung, daher bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.
     
  • Rentenpaket II: Eher unwahrscheinlich ist, dass es mit dem geplanten Rentenpaket weitergeht. Zwar hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, um das Rentenpaket II kämpfen zu wollen. Damit sollten die Bezüge künftiger Rentnerinnen und Rentner abgesichert werden. Da aber die Meinungen über die Finanzierung kontrovers auseinander gehen, die FDP zudem Staatsgeld auf dem Aktienmarkt anlegen will, hat das Rentenpaket wohl eher keine Zukunft.

    Lesetipp: Rentenpaket II - Das ist geplant (7.3.2024)

     
  • Industriehilfe: Fraglich ist, was aus Hilfen für die Industrie wird. Im Gespräch und auch mit den Gewerkschaften abgestimmt war ein «Pakt für die Industrie», um vor allem Netzentgelte für Firmen zu deckeln, zudem den Absatz von E-Autos anzukurbeln, etwa durch eine Befreiung der KFZ-Steuer.
     
  • Kindergeld: Eigentlich sollten noch «Verbesserungen für Familien und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» sowie die vorgesehene Erhöhung des Kindergelds auf den Weg gebracht werden. Es bleibt unklar, ob das noch passieren wird.
     
  • Tariftreuegesetz: Das von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg gebrachte Tariftreuegesetz wurde am 27.11.2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Es soll bezwecken, dass Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen gehen, die ihren Beschäftigten tarifliche Arbeitsbedingungen gewähren.

  • Online-Betriebsratswahlen: Im Rahmen einer Erprobung bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden regelmäßigen Betriebsratswahlen soll in Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, ergänzend zu den bestehenden Formen der Stimmabgabe die Möglichkeit geschaffen werden, die Stimme auch elektronisch abgeben zu können. Das ist ebenfalls versteckt im Tariftreuegesetz. Die Online-Stimmabgabe soll insbesondere jüngeren Beschäftigten und solchen, die vermehrt remote arbeiten, eine Chance auf Stimmabgabe geben.
    Lesetipp: Gehen die Betriebsratswahlen 2026 online? (31.10.2024)
  • BeschäftigtendatenschutzgesetzIm Frühling 2023 hatten Bundesinnenministerium und Bundesarbeitsministerium gemeinsam erste Eckpunkte eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes vorgestellt mit dem Titel »Vorschläge für einen zeitgemäßen Beschäftigtendatenschutz«. Im Oktober tauchte in den sozialen Netzwerken ein Referentenentwurf zum Beschäftigtendatenschutz auf, der viele der Punkte aufnahm und kontrovers diskutiert wurde. Mit dem Ampel-Aus endet auch dieses Gesetzesvorhaben vorerst.

    Lesetipp: Beschäftigtendaten: BMAS mit neuem Referentenentwurf (28.10.2024)

Es bleibt abzuwarten, wie schnell eine neue Regierung die teilweise dringend notwendigen Gesetzesinitiativen wieder aufnehmen kann.

© bund-verlag.de (fro)

 

 

 

 

 

 

 

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