Personalratsarbeit

Behindern des Gremiums: So geht es nicht

29. November 2024
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Quelle: © bluedesign / Foto Dollar Club

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Personalratsgremien in ihrer Arbeit behindert werden. Das Erkennen von solchen Behinderungen ist wichtig, um dagegen vorgehen zu können. Konkrete Praxisbeispiele für unzulässige Behinderungen liefert die Ausgabe 11/2024 von »Der Personalrat«.

Personalratsmitglieder und Personalrastgremien dürfen beim Wahrnehmen ihrer Aufgaben und Befugnisse nicht behindert werden. Das geben alle Personalvertretungsgesetze so vor.

Trotz klarem Verbots, kommt es – wie Praxisbeispiele und die einschlägige Rechtsprechung zeigen – aber dennoch immer wieder vor, dass Personalräte bei ihrer Tätigkeit behindert werden:

Verbot von Personalratssitzungen

Verbietet die Dienststellenleitung das Abhalten von Personalratssitzungen, wird dadurch die wesentlichste Tätigkeit des Personalrats – Beraten und Beschließen von anstehenden Maßnahmen – beeinträchtigt. Das ist eine unzulässige Behinderung in Form der Verhinderung der Personalratstätigkeit.

Verweigerung der Zusammenarbeit

Das Verweigern der inhaltlichen Zusammenarbeit durch die Dienststellenleitung ist beispielsweise dann gegeben, wenn z. B. Monatsgespräche nicht abgehalten, Termine nicht eingehalten oder der Personalrat ausgegrenzt oder seine Argumente ignoriert werden. Das erschwert die Arbeit des Personalrats und ist eine Behinderung der Personalratsarbeit.

Nicht rechtzeitige oder umfassende Information

Kommt die Dienststellenleitung ihrer Pflicht, den Personalrat rechtzeitig und umfassend zum Durchführen seiner Aufgaben zu unterrichten, nicht nach, erschwert das die Tätigkeit des Personalrats. Diese Erschwernis ist als unzulässige Behinderung der Personalratstätigkeit anzusehen.

Das gilt auch, wenn die Dienststellenleitung sich weigert, für die Personalratstätigkeit erforderliche Unterlagen dem Personalrat zu übermitteln.

Nichtweiterleiten von E-Mails

Neugierig geworden?

Noch mehr Beispiele finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 11/2024.

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