Herausragendes Beispiel sozialer Innovation in der Arbeitswelt

Arbeitsplatzsicherheit und Weiterbildung im Fokus

03. März 2025

Die Betriebsräte der Leipziger Verkehrsbetriebe haben innovative Ideen entwickelt, um die Arbeitsplatzsicherheit bei internen Stellenwechseln zu gewährleisten. Mit gleich vier Konzernbetriebsvereinbarungen erzielte der Konzernbetriebsrat der Leipziger Verkehrsbetriebe bei freiwilligen beruflichen Veränderungen einheitliche soziale Bedingungen für die Beschäftigungen und schafft damit ein herausragendes Beispiel sozialer Innovation in der Arbeitswelt.

Wer die Zeit nach dem Mauerfall in Ostdeutschland erlebt hat, kann sich die Goldgräberstimmung lebhaft vorstellen, die durch die Erzählung der Leipziger Betriebsräte Jens Herrmann-Kambach und Beate Heinze schimmert. Von Grünau bis Taucha zockelten in den 1990ern noch die 30 Jahre alten Tatra-Trams aus der Tschechoslowakei durch die Stadt. Doch der damalige Arbeitsdirektor der Leipziger Verkehrsbetriebe, kurz LVB, schaute längst woanders hin: „Bis Melbourne wollte er expandieren“, erzählt Jens Herrmann-Kambach, „und bis nach Alexandria“, ergänzt Beate Heinze.

Beide fuhren einst selbst Tram. Heute ist Herrmann-Kambach Vorsitzender des Konzernbetriebsrats (KBR), Heinze seine Stellvertreterin. Was die großspurigen Pläne der Nachwendezeit für die Beschäftigten bedeuteten, fanden beide schon damals wenig amüsant. „Zu Hause wurde gespart, bis es quietschte“, konstatiert Herrmann- Kambach. Elf Tochtergesellschaften gründete die LVB-Leitung zwischen 1994 und 2004, um überall außerhalb der Zentrale die Standards zu senken. Jedes Verkehrsmittel bekam seine eigene Gesellschaft, und innerhalb der Firmen drückten sich Beschäftigte die Schlüssel für eine Tram in die Hand, die je nach Betriebs- und Firmenzugehörigkeit 38 oder 40 Stunden arbeiteten, zu Weihnachten Präsente bekamen, ihr Trinkwasser selbst bezahlen mussten – oder auch nicht.

Als Herrmann-Kambach 2017 in den KBR gewählt wurde, waren ihm die ungleichen Bedingungen ein Dorn im Auge. Zusätzlich kam es bald zu einer denkwürdigen Szene: Ein junger Kollege und – Zufall oder nicht – Sohn einer Betriebsrätin wechselte in eine Führungsposition, von einer Tochtergesellschaft in eine andere. Prompt wurde dem neuen Beschäftigten dort in der Probezeit gekündigt. „Das hat mich wirklich belastet“, erinnert sich Herrmann-Kambach. Der zwölfköpfige Konzernbetriebsrat wurde aktiv. Seit 2018 gilt die Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) „Führen auf Probe“. Demnach dürfen sich Wechsler unter dem Dach der LVB zwei Jahre in einer Führungsposition austesten, ohne dass der alte Job verloren geht. Erstaunlich zügig war man sich mit der Leitung einig, erzählt Herrmann-Kambach. „Die Regelung leuchtete allen ein, und teuer war sie auch nicht.“

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Drei weitere folgten

Bis heute folgten drei weitere Konzernbetriebsvereinbarungen. Mit allen vier war der KBR für den Betriebsräte-Preis 2024 nominiert, der beim Deutschen Betriebsrätetag am 7. November in Bonn verliehen wurde. Für das Gesamtpaket durfte das Gremium den Betriebsräte- Preis in Bronze mit nach Hause nehmen. (...)

Jeannette Goddar, Mitbestimmung 6/2024, S.32f.

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