Religionsfreiheit

Uni verbietet Gesichtsschleier

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Quelle: www.pixabay.com/de

»Uni Kiel verbietet Vollverschleierung« – so oder ähnlich lauteten die Überschriften in den Medien zu einer Richtlinie der Christian-Albrechts-Universität Kiel zum Tragen eines Gesichtsschleiers. Die Uni stützt sich dabei auf ein Gutachten und auf Regelungen anderer Bundesländer.

Universitäts-Vizepräsidentin Professorin Anja Pistor-Hatam erläuterte die Entscheidung wie folgt: »Als Universität erkennen wir ausdrücklich die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von Menschen an. Es ist deshalb für uns selbstverständlich, Diversität und Toleranz auf dem Campus zu fördern. Weil dies so ist, kann ich die Betroffenheit der Studentin in einer für sie persönlich wichtigen Angelegenheit zwar nachvollziehen, in der Sache vertritt das Präsidium allerdings eine andere Auffassung.«

Uni Kiel steht für Diversität

Man habe vor Erlass der Richtlinie das Gespräch mit der betroffenen Studentin und deren Ehemann gesucht, aber keinen Konsens gefunden. Daher sei eine Entscheidung getroffen worden, die sich auf vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern sowie auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stütze. Die Universität vertritt unter anderem die Auffassung, dass zu Forschung und Lehre auch eine offene Kommunikation gehöre, etwa auch mittels Mimik und Gestik. Die Uni regt für das Sommersemester eine öffentliche Diskussionsrunde zu Themen wie Toleranz und Diversität auf dem Campus an, heißt es in einer Mitteilung der CAU. Die Richtlinie finden Sie hier:

► www.uni-kiel.de/gf-praesidium/de/recht/interne-richtlinien/richtlinie-gesichtsschleier

Mehr zum Thema: 

»Burka-Verbot: Verhüllung kein Problem«. Den vollständigen Beitrag »Burkaverbot im öffentlichen Dienst« finden Sie in der Zeitschrift »Der Personalrat« 11/2017, Seiten 31 bis 33.

© bund-verlag.de (mst)

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