Tarifvertrag

Digitalisierung einen Rahmen geben

05. Februar 2020 Tarifvertrag, Personalrat
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Quelle: Dmitriy K._Dollarphotoclub

Mit dem Essener Appell fordern Personalräte für die Beschäftigten in den Kommunen einen Tarifvertrag Digitalisierung. Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, erklärt in »Der Personalrat« 1/2020, warum.

Worum geht es beim Essener Appell?

Personalräte fordern einen Tarifvertrag Digitalisierung für kommunale Beschäftigte. Mit ihrem Essener Appel haben sie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister aufgefordert, sich für Tarifverhandlungen einzusetzen. Ein Tarifvertrag kann für alle Beteiligten einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz digitaler Technologien und Verfahren schaffen. Beschäftigte werden gegen Gefahren abgesichert und Personalräte können sich auf allgemeine Grundregeln berufen und in den Dienststellen konkrete Details regeln. Aktuell sehen sich Personalräte mit einem Digitalisierungsvorhaben nach dem anderen konfrontiert, zu oft werden sie dabei unter Druck gesetzt. Insbesondere für Interessenvertretungen in kleineren Dienststellen sind verbindliche, allgemeine Regeln für die Digitalisierung wichtig, auf die sie sich berufen können.

Warum braucht es in den Kommunen einen entsprechenden Tarifvertrag?

Wir gehen davon aus, dass in den öffentlichen Verwaltungen in Deutschland die Tätigkeiten von rund 560.000 Beschäftigten durch digitale Verfahren verändert oder ganz ersetzt werden können. Mit der Automatisierung von Verwaltungshandeln gehen Tätigkeiten verloren, der Einsatz digitaler Technik verändert Arbeit. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen verlässliche Regelungen für Beschäftigungssicherung und Arbeitsplatzerhalt. Um in den Umbruchprozessen bestehen zu können, brauchen die Beschäftigten ein Recht auf Qualifizierung und Weiterbildung. Deshalb streben wir einen Tarifvertrag Digitalisierung für alle Beschäftigten des öffentlichen Sektors an.

Und wenn auf kommunaler Ebene kein Tarifvertrag Digitalisierung zustande kommt?

Der digitale Wandel bringt Veränderungen in einem Ausmaß, das auf betrieblicher Ebene nicht ausreichend bearbeitet werden kann. Der Tarifvertrag ist ein Instrument, mit dem überbetrieblich geltende Regeln vereinbart werden können. Wenn kommunale Beschäftigte Angst haben, zu Digitalisierungsverliererinnen und Digitalisierungsverlierer zu werden, könnten anstehende Digitalisierungsvorhaben ins Stocken geraten oder gar scheitern. Das ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und kann auch nicht im Interesse der Kommunen sein. Wer sorgenvoll in die Zukunft blickt, ist Veränderungsprozessen gegenüber skeptisch eingestellt. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, geht mit gebremstem Elan an Vorhaben, die die eigene Tätigkeit mit unbekanntem Ausgang radikal verändern. Ein Digitalisierungstarifvertrag schafft Vertrauen im Wandel und gibt den Beschäftigten Sicherheit.

Was wird ver.di weiter unternehmen?

Wir werden weiter dafür eintreten, den Weg in einen zeitgemäßen öffentlichen Dienst für Bürgerinnen und Bürger sowie für Beschäftigte unter demokratischen Vorzeichen zu gestalten. Wir erwarten, dass die öffentlichen Arbeitgeber bei der Gestaltung von Digitalisierung mit gutem Beispiel vorangehen und Regelungen für gute digitale Arbeit mit der Gewerkschaft ver.di abschließen. Mit dem Bund haben wir erste Gespräche zu einem Tarifvertrag Digitalisierung begonnen. Die Länder und Kommunen sollten sich diesen Gesprächen anschließen.

bund-verlag.de (mst)

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