Häufig bestreiten Dienststellen ein Mitbestimmungsrecht der Personalräte bei der Gefährdungsbeurteilung noch immer unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Das Hauptargument: Die Gefährdungsbeurteilung sei noch keine mitbestimmungspflichtige »Maßnahme«. Doch dem können Personalräte gute Argumente entgegenhalten. Welche das sind, verrät die Ausgabe 11/2025 von »Der Personalrat«. Hier können Sie vorab schon einmal reinhören.