Straftat

Kinderpornos kosten Beamten den Job

02. November 2017
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Quelle: © alibaba / Foto Dollar Club

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einem Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbeamten entschieden, dass Besitz und Verbreiten von Kinderpornos Dienstvergehen sind, die den Rauswurf rechtfertigen.

Der Beamte , ein Verwaltungsoberinspektor, war rechtskräftig wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften zu sieben Monaten Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung - verurteilt worden. verurteilt worden. In dem anschließenden Disziplinarklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht wurde der Beamte aus dem Dienst entfernt.  

Der zuständige Disziplinarsenat des Thüringer Oberverw altungsgerichts hat die dagegen erhobene Berufung des Beamten zurückgewiesen. Der Beamte habe mit seinen Taten ein außerdienstliches Dienstvergehen begangen, das seine Entfernung aus dem Dienst erfordere. Das vom Strafgericht festgestellte außerdienstliche Verhalten des Beamten stelle eine Pflichtverletzung dar, die in besonderem Maße geeignet sei, das Vertrauen in das Ansehen des Beamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung in bedeutsamer Weise zu beeinträchtigen und erfordere seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis,  weil sein Fehlverhalten als besonders verwerflich anzusehen sei.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

Thüringer Oberverwaltungsgericht (08.08.2017)
Aktenzeichen 8 DO 568/16
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