Künstliche Intelligenz und Mitbestimmungsrechte

Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in der öffentlichen Verwaltung an Bedeutung. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat sich mit Hinblick darauf im Auftrag des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg im Jahr 2020 in der Studie »Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung« mit den zahlreichen Einsatzmöglichkeiten beschäftigt.
Doch: Was ist eigentlich Künstliche Intelligenz?
Die Autor:innen der Studie Bauer, Riedel und Braun verstehen KI als ein System, welches selbstständig effizient Probleme lösen kann. Sie unterscheiden zwischen schwacher KI, starker KI und Superintelligenz:
- Schwache KI wird in der Regel für bestimmte Anwendungen entwickelt und genutzt. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Expertensysteme, Spracherkennung, Navigations- oder Übersetzungsdienste.
- Starke KI bezeichnet hingegen Systeme, die selbstständig logisch denken, planen, lernen und Entscheidungen unter Unsicherheit treffen können.
- Das Konzept der Superintelligenz schließlich geht von einem System aus, das jedem Menschen in allen Belangen intellektuell überlegen ist. Ein solches System müsste folglich alle Dimensionen der multiplen Intelligenzen besser als jeder Mensch abbilden können.
Wie kann die öffentliche Verwaltung KI einsetzen?
Bauer, Riedel und Braun sehen ein Anwendungsfeld der KI insbesondere im Kontakt mit den Bürgern und Bürgerinnen.
▸ Chatbots
Die Verwaltung kann etwa Chatbots einsetzen, also Dialogsysteme, mit denen über natürliche Sprache text- oder sprachbasiert kommuniziert werden kann. Diese Chatbots simulieren einen Dialog mit einem Menschen. Der Einsatz von Chatbots soll den Zugang zu den Dienstleistungen der Verwaltung verbessern.
▸ Service-Roboter
KI kann aber auch durch Service-Roboter zum Einsatz kommen, die als digitale Assistenten Dienstleistungen erbringen, die bislang durch Menschen in der Eingangszone erbracht werden.
▸ Sachbearbeitung
KI soll aber auch Unterstützung bei der Antragstellung leisten können, indem KI-Systemen mündlich gezielt Nachfragen gestellt werden können. Darüber hinaus sehen die Autor:innen auch Einsatzmöglichkeiten für die KI in der Sachbearbeitung, indem Datenmengen automatisch analysiert und Entscheidungsempfehlungen durch das KI-System abgegeben werden können.
▸ Personalarbeit
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Neugierig geworden?
Den kompletten Beitrag von Sebastian Baunack finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 10/2023.
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