Mit Köpfchen durch die Corona-Krise

Ob in Krisenzeiten oder im gewöhnlichen Arbeitsalltag: Ohne die nötigen Fachkenntnisse nützen auch die besten Absichten nichts. Insbesondere Personalräte müssen immer auf dem neuesten Stand sein, um Ihre Kolleginnen und Kollegen ordentlich beraten zu können. »Personalratswissen online – Baden-Württemberg« und »Personalratswissen online – Nordrhein-Westfalen« helfen Ihnen dabei, den Überblick in der derzeitigen Lage zu behalten.
Auch in diesem Monat wurden Inhalte in Ihrem »Personalratswissen Online« überarbeitet, um Sie mit aktuellen Informationen bei Ihrer Arbeit zu unterstützen:
- Nordrhein-Westfalen: Die Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie hat den Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen veranlasst, mit dem »Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der COVID-19-Pandemie in NRW und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie« für einen begrenzten Zeitraum Sonderregelungen für die Personalvertretungen in NRW zu schaffen. Die Regelungen werden im Online-Modul »Personalratswissen online – Nordrhein-Westfalen« dargestellt und kommentiert.
- Baden-Württemberg: In Baden-Württemberg hat das Innenministerium eine Empfehlung gegeben, wie Personalräte in der Krise zu verfahren haben. Die Autoren und Autorinnen haben dies zum Anlass genommen, in »Personalratswissen online – Baden-Württemberg« die Kommentierungen der §§ 3, 32, 34, 36, 38, 56, 63, 67 und 74 zu aktualisieren.
Behalten Sie den Überblick: Mit »Personalratswissen online« – dem richtigen Tool für Ihre tägliche Personalratsarbeit. Nutzen Sie jetzt 28 Tage lang das Fachmodul für Personalräte. Alle Neuerungen für Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.