Nach der Wahl ist vor der Wahl

Beim Bund und in sieben Bundesländern finden im Frühjahr 2024 wieder turnusmäßige Personalratswahlen statt, da sich die 4-jährige bzw. in Baden-Württemberg 5-jährige Amtszeit dem Ende nähert.
Turnusgemäße Wahlen
Der Wahlzeitraum liegt, je nach Bundesland, in der Zeit zwischen dem 1.2. (Niedersachsen) und 31.7. (Baden-Württemberg).
Neuwahlen innerhalb des Wahlzeitraums
Zu wenige Personalratsmitglieder
Auch innerhalb des Wahlzeitraums finden in Dienststellen Neuwahlen statt − wenn die Zahl der Personalratsmitglieder unter die in dem jeweiligen PersVG vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist. Diese Bestimmung findet sich in § 28 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG und gilt auch in allen Bundesländern, die im kommenden Jahr regulär wählen.
Sonstige Gründe
Weitere Fälle vorgezogener Neuwahlen sind größere Veränderungen der Anzahl der Beschäftigten, gerichtliche Entscheidungen im Rahmen von Wahlanfechtungen, Amtsenthebungsverfahren oder der Rücktritt des gesamten Personalrats (§ 28 Abs. 1 BPersVG). In den Bundesländern gelten im wesentlichen vergleichbare Regelungen.
Warum ist ein handlungsfähiger und einsatzwilliger Personalrat so wichtig?
Demokratie in der Dienststelle
Interessenvertretungsarbeit in der Dienststelle ist gelebte Demokratie. …
Demokratie funktioniert aber nur, wenn die Macht, die der Belegschaft über ihre Interessenvertretung durch die Wahlen gegeben wird, auch genutzt wird. Sie muss von Menschen gelebt werden!
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Der Beitrag beleuchtet außerdem:
Anstehende Aufgaben in der kommenden Wahlperiode
- Digitalisierung
- Digitale Akte
- Telearbeit, Homeoffice, mobiles Arbeiten
- Gebäudemanagement, Energiekosten
- Demografischer Wandel, Personalmangel
Neugierig geworden?
Den kompletten Beitrag finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 7/2023.
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