SAP SE

Neue Wege bei mobiler Arbeit

02. Mai 2018 Mobile Arbeit, SAP SE
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Quelle: © funkyfrogstock / Foto Dollar Club

Anfang des Jahres schlossen Arbeitgeber und Betriebsrat der SAP SE eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit ab. Mitarbeiter können jetzt ins Büro kommen oder von daheim arbeiten. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 4/2018 hat beim SAP-Betriebsratsmitglied Ralf Kronig nachgefragt, ob die neue Flexibilität für die Arbeitszeiten eine Gefahr bedeutet.

Um was geht es genau in Eurer Betriebsvereinbarung?

Es geht, so steht es in der Präambel, um die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben das Erfordernis von Wettbewerbsfähigkeit und Flexibilisierungsanforderungen. Die Mobilarbeit soll zu mehr Selbstbestimmung führen sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit haben. Weiter heißt es darin: Betriebliche und persönliche Erfordernisse und Interessen sind stets zu berücksichtigen.

Was heißt »Mobilarbeit« bei SAP?

Unter Mobilarbeit sind alle arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb des Dienstsitzes ausgeübt werden. Sie ist so zu gestalten, dass eine Einbindung in den betrieblichen Arbeitsalltag und das Sozialgefüge sichergestellt ist. Der Mitarbeiter ist wiederum dafür verantwortlich, seine Pflichten bei der mobilen Arbeit genauso zu erfüllen wie im Büro.

Bereits heute finden in der SAP schon die meisten Meetings virtuell statt. Das erleichtert die Einführung. Jemand, der es gewohnt ist, über Kontinente hinweg zusammen zu arbeiten, kann auch damit umgehen, wenn der eine oder andere von daheim aus per Videokonferenz am Meeting teilnimmt.

Grundsätzlich ist die Arbeit aber am Dienstsitz zu erbringen, eine reine Mobilarbeit ist nicht möglich. Andererseits gibt es keine Obergrenze. Sie kann ganztägig oder tagesanteilig erfolgen und die Arbeitszeit kann flexibel auf verschiedene Arbeitsorte innerhalb und außerhalb der Standorte der SAP im Rahmen der betrieblichen Anforderungen aufgeteilt werden - also etwa vormittags im Büro, dann sich um Kinder kümmern und am Abend noch zwei Stunden von zu Hause weitermachen.

Solche Arrangements führen aber häufig zu Überlastung.

Ja, deshalb ist wichtig, dass Mobilarbeit freiwillig ist. Sie erfolgt in Abstimmung und nach Einigung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter zum Beispiel per E-Mail. Eine unbegründete Ablehnung ist nicht möglich. Im Eskalationsfall kann die Personalabteilung und ein BR-Mitglied sowie die Schwerbehindertenvertretung zur Klärung hinzugezogen werden und wenn das nicht reicht, der HR Direktor der SAP SE.

Wie lassen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch kontrollieren?

Ein zentraler Punkt für uns war, dass das Arbeitsvolumen nicht durch eine ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter ausgeweitet wird. Dazu enthält die Vereinbarung eine wichtige Schutzmaßnahme. Der Mitarbeiter ist außerhalb seiner Arbeitszeit nicht verpflichtet, das Smartphone anzulassen.

Dennoch ist klar, dass den Beschäftigten eine hohe Selbstverantwortung übertragen wird. Angesichts der oftmals zu hoch angesetzten Anforderungen ein schwieriges Unterfangen. SAP braucht deshalb eine konsequente Umsetzung der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, um Belastungen frühzeitig zu erkennen und reduzieren.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind dabei teilweise in der Verantwortung des Mitarbeiters. Er muss im Home Office dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz den arbeitswissenschaftlichen Vorgaben entspricht – und er muss die anfallenden Kosten tragen. Bei Fragen kann er sich an die zuständigen Fachbereiche sowie den Betriebsrat wenden.

Und was ist noch in der BV geregelt?

Die Qualifizierung der Mobilarbeit und natürlich der Daten- und Informationsschutz wurden ebenfalls in die Vereinbarung aufgenommen. Insgesamt wird die Vereinbarung den Kolleginnen und Kollegen viele Vorteile bringen. Es muss aber darüber gewacht werden, dass sie nicht zu Mehrarbeit führt und der Arbeitgeber nicht aus seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitern entlassen wird.

Mehr lesen im Magazin der CuA 4/2018, 6 f.

© bund-verlag.de (ol)

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