Personalratswahl 2024: Wählen gehen!
Der Durchsetzung demokratischer Beteiligungen in Betrieben und Behörden gingen jahrzehntelange Kämpfe und Auseinandersetzungen voraus. Was heute selbstverständlich erscheint, ist weder einfach so über uns gekommen, noch wurden diese Rechte freiwillig eingeräumt. Sie mussten erkämpft werden.
Alle vier Jahre wählen zu dürfen, erfordert den Einzelnen ein vergleichsweise geringes Engagement ab – es ist aber das Mindestmaß einer aktiven Teilhabe und einer damit bekundeten Anerkennung der Bedeutung von demokratischen Wahlen. Demokratische Beteiligung wird über repräsentative Gremien ausgeübt, die sich über Wahlen zusammensetzen. Für Wahlen werden Kandidat:innen ebenso benötigt wie Wähler:innen.
10 gute Gründe zu wählen
Demokratie verlangt nach Engagement und Beteiligung auf allen Ebenen. Das gilt gleichermaßen für die bevorstehenden Wahlen zu den Interessenvertretungen in den Behörden, den Personalratswahlen 2024. Für die Wahl-Beteiligung gibt es gute Gründe:
- Personalräte stehen als gewählte Vertretungen den Behördenleitungen gegenüber und rücken die Perspektive der Beschäftigten in den Fokus.
- Personalvertretungen bestimmen mit bei wichtigen personalwirtschaftlichen Entscheidungen wie Einstellungen, Eingruppierungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Abordnungen und vielem mehr.
- Personalvertretungen wachen darüber, dass Willkür unterbleibt
- Ohne die Zustimmung von Personalräten dürfen bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht erfolgen. Beispiele: Arbeitszeitregelungen, Änderungen von Arbeitsformen, Beurteilungssysteme, Einführung neuer Hard- und Software und Vieles mehr.
- Personalvertretungen füllen Regelungslücken, z.B. bei der Lohngestaltung, wenn diese gesetzlich oder tarifvertraglich offengeblieben sind.
- Personalräte haben die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten im Blick und können hier initiativ werden.
- Personalvertretungen schauen auf Belastungen und bringen ihre Vorstellungen u.a. auch zum Stellenhaushalt ein.
- Personalvertretungen beraten Beschäftigte in schwierigen Situationen.
- Personalräte arbeiten mit den Jugendvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten und den Vertretungen der schwerbehinderten Menschen zusammen.
- Personalräte sorgen sich um den Zusammenhalt und initiieren Projekte, um diesen zu fördern. Sie führen den Kreis der Beschäftigten zweimal im Jahr – unter Teilnahme der Leitungen – in Personalversammlungen zusammen.
Auftrag an die Personalräte
Personalräte sorgen dafür, dass die Beschäftigten darüber informiert werden, wie wichtig ihre Beteiligung an den Wahlen ist. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt den Personalvertretungen den Rücken. Damit stellen die Beschäftigten unter Beweis, wie wichtig ihnen das demokratische Moment auch im Berufs- und Arbeitsumfeld ist.
Bernhard Schmidt, langjähriger Vorsitzender des Hauptpersonalrats im BMFSFJ, Co-Vorsitzender der AG HPR beim Bund, Sprecher des Netzwerks HPR bei ver.di.