Einstweilige Verfügung

Schulungsansprüche richtig durchsetzen

29. November 2022
Bildung Schulung Weiterbildung Wissen Studium study
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Was bleibt Personalräten, wenn die Dienststellenleitung die Erforderlichkeit der gewählten Schulung bestreitet und eine Freistellung des Mitglieds verweigert? Gunnar Herget, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erläutert es in Ausgabe 11/2022 von »Der Personalrat«. Hier lesen Sie als Auszug bereits fünf praktische Hinweise.

Hinweis 1:

Der Personalrat sollte bereits zu Beginn seiner Amtsperiode sicherstellen, dass sämtliche Personalratsmitglieder, die nicht bereits entsprechend geschult sind, zu Grundlagenschulungen im Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht und Tarifrecht entsandt werden.

Grundsätzlich besteht ein entsprechender Schulungsanspruch nur im ersten Jahr der Personalratstätigkeit.

Hinweis 2:

Sofern die Dienststelle die Freistellung der betroffenen Personalratsmitglieder unter Übernahme der Kosten nicht erklärt, sollte der Personalrat schnellstmöglich beschließen, diese Ansprüche im verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.

Hierbei hat der Personalrat besonders auf die ordnungsgemäße Beschlussfassung zu achten. Eine nicht rechtmäßige Beschlussfassung würde zu einem Unterliegen im Beschlussverfahren führen.

Hinweis 3:

Die zu stellenden Anträge könnten wie folgt lauten:

„Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – im Wege der einstweiligen Verfügung zu beschließen: Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, das Personalratsmitglied … für eine Schulungsmaßnahme „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ für fünf Tage unter Übernahme der Kosten freizustellen.“

Hinweis 4:

Sämtliche Voraussetzungen müssen vom Personalrat vorgetragen und glaubhaft gemacht werden.

Der Personalrat sollte also insbesondere mit der Antragsschrift sämtliche Dokumente vorlegen, die seinen Anspruch begründen. Dazu gehören z. B. die Ablehnung der Freistellung und Kostenübernahme durch die Dienststelle, die Schulungsunterlagen und die Unterlagen zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung des Personalrats.

Was nicht durch Vorlage von Dokumenten glaubhaft gemacht werden kann, muss durch die vorsitzende Person eidesstattlich versichert werden. Diese eidesstattliche Versicherung kann sich z. B. darauf beziehen, dass die betroffenen Personalratsmitglieder bislang keine vergleichbaren Schulungen besucht haben.

Hinweis 5:

Die einmal erlassene einstweilige Verfügung ist sofort vollstreckbar. Auch gegen die Entscheidung eingelegte Rechtsmittel der Dienststelle hemmen die Vollziehung der einstweiligen Verfügung nicht.

Die Dienststelle hat die betroffenen Personalratsmitglieder also bereits nach der erstinstanzlichen gerichtlichen Entscheidung unter Übernahme der Kosten für die geltend gemachten Seminare freizustellen, solange keine anderslautende Entscheidung der zweiten Instanz vorliegt.

Neugierig geworden?

Den kompletten Beitrag von Gunnar Herget finden Sie in »Der Personalrat« Ausgabe 11/2022.

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