Sparmaßnahme zu Lasten der Arbeitssicherheit
Durch die Abstimmung im Ausschuss ist der Weg geebnet, um die gesetzlichen Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten anzupassen. Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten würde dann küntig für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten gelten. Der Schwellenwert wird damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht.
Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht.
Bereits bei Bekanntwerdenen der Pläne gab es Kritik an dem Vorhaben, etwa durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGVU), die unter anderem für die Schulungen von Sicherheitsbeauftragten zuständig ist. Denn Arbeitsunfallzahlen belegen, dass gerade in Betrieben bis 50 Beschäftigte, die von der Sibe-Reduzierung betroffen sind, häufiger Arbeitsunfälle vorkommen als in Großbetrieben. Es werde im Sinne des Bürokratieabbaus an der falschen Stelle gespart.
Quelle
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 25.3.2026
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