SBV-Wahl stark und rechtssicher machen
Zwischen dem 1. Oktober und dem 30. November 2026 finden bundesweit die turnusgemäßen Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) statt. In vielen Betrieben wird dieses Wahlverfahren noch immer unterschätzt. Es ist von zentraler Bedeutung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung: Als demokratisches Verfahren und als Weichenstellung dafür, wie ihre Interessen in den kommenden vier Jahre vertreten werden.
Dieser Beitrag richtet den Blick auf den Wahlprozess selbst — und darauf, wie aus einer formalen Wahl eine starke Interessenvertretung entsteht. Denn eine gut vorbereitete und rechtssichere Wahl schafft die Grundlage für eine wirksame SBV. Es lohnt sich daher ein Blick auf einige Regeln und Neuerungen, die 2026 bei der Wahl zur SBV eine wichtige Rolle spielen.
Was eine starke Wahl ausmacht:
- Barrierefreiheit
- Transparente Information
- Sichtbare Vorbilder
- Ausreichend Stellvertretungen
- Persönliche Ansprache
- Klare Darstellung der SBV-Aufgaben
- Sicher durchgeführtes Wahlverfahren
- Unterstützung durch den Betriebs-/Personalrat
Grundsätze der SBV-Wahl
Die Wahl der SBV erfolgt auf Grundlage der §§ 177 und 182 SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO). Die SBV-Wahl folgt eigenen Regeln, die sich von denen der Betriebsrats- oder /Personalratswahl unterscheiden: (...)
Den vollen Beitrag von Gesine Thomas und Bettinna Flüs lest ihr in »Schwerbehindertenrecht und Inklusion« 5/2026.
Weitere Themen in dieser Ausgabe:
- Aktuelle Urteile zum AGG – Teil 1 (Pascal Goffart)
- Arbeitshilfe: Überblick über das vereinfachte und förmliche Wahlverfahren
- LAG Düsseldorf, v. 18.11.2025, 3 SLa 138/25: Stressbedingte Kopfschmerzen glaubhaft machen (Christian Köhler)
Neugierig geworden? Dann fordert die Ausgabe an!
© bund-verlag.de (ck)