Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder

13. Dezember 2021
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Quelle: www.pixabay.com/de

Am 29. November einigten sich ver.di (zugleich stellvertretend für GdP, GEW sowie IG BAU) und »dbb Beamtenbund und Tarifunion« mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf einen Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Doch wie geht es mit der Besoldung weiter?

Das Ergebnis des Tarifabschlusses

Die Tarifbeschäftigten erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die bis März 2022 ausgezahlt wird und die Tabellenentgelte werden zum 1.12.2022 um 2,8 Prozent erhöht. Zudem werden Zulagen im Gesundheitswesen zum 1.1.2022 angehoben. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten, die am 1. Oktober 2021 beginnt. Das Tarifergebnis gilt für 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte in den Ländern (außer Hessen).

Details zur Tarifeinigung für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im März 2021 lesen Sie nach in der Zeitschrift »Der Personalrat«, Ausgabe 7-8/2021, S. 24.

Besoldungslücke für die Länder-Beamten

Auch für die 1,2 Millionen Beamt:innen sowie Richter:innen der Länder, knapp 176.000 Beamt:innen in den Kommunen und für die Versorgungsempfänger:innen fordern der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Her muss aus Gewerkschaftssicht auch eine Lösung für die Versorgungsempfänger:innen, welche die Corona-Sonderzahlung nach jetzigem Stand nicht erhalten werden.

Unterschiedliche Besoldung trotz gleicher Tätigkeit

Elementar für die Teilhabe der Beamt:innen an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist das Prinzip »Besoldung folgt Tarif«. Denn: Beamt:innen können keine Verhandlungen über ihre Besoldung führen und nicht mit Streiks drohen. Die Forderung, dass die Besoldung dem Tarif folgen soll, ist auch wichtig für eine einheitliche Bezahlung der Beamt:innen. Derzeit werden Beamt:innen trotz gleicher Tätigkeit noch immer unterschiedlich besoldet. Ausgangspunkt für die Unterschiede bei der Besoldung ist die Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006, seit der die Gesetzgebungskompetenz für viele Bereiche des Beamtenrechts für die Landesbeamt:innen bei den Ländern liegt. Zurückliegende Sparrunden in den Ländern führten zu einem Auseinanderdriften der Besoldung.

Perspektivisch geht es in die richtige Richtung

Zwar ist noch kein radikaler Richtungswechsel erfolgt, um die Besoldung auf ein einheitliches Niveau zu heben, dennoch geht es in kleinen Schritten in die richtige Richtung. So haben zum einen Länder gezielt in ihre Besoldungstabellen eingegriffen, etwa Schleswig-Holstein oder Berlin. Zum anderen bringt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation Bewegung in die Besoldungspolitik von Bund und Ländern. Näheres ist nachzulesen in: »BM, Das Magazin für Beamtinnen und Beamte« des DGB, zu bestellen unter www.dbg.de/beamtenmagazinabo.

Wie es um die Besoldung der Beamt:innen vor den bevorstehenden Besoldungsrunden in den Ländern bestellt ist, erläutert der DGB Besoldungsreport 2021.

© bund-verlag.de (is)

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