Uniform hat auf Kostümparty nichts verloren
Das war der Fall
Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hatte, wurde wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen.
Das sagt das Gericht
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat den Eilantrag der Polizei-Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt.
Die Eignungszweifel des Dienstherrn gegenüber der Kommissaranwärterin waren berechtigt. Mit ihrem Verhalten, nämlich gemeinsam mit weiteren Kommissaranwärtern in Dienstkleidung und mit Schutzweste eine private Feier zu besuchen, und dort eine Festnahme nachzustellen (was auf Video festgehalten wurde) war ein außerdienstliches Fehlverhalten. Dieses hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig geschädigt, zumal es im Zeitalter sozialer Medien ohne weiteres über den Kreis der Gäste, die an der Feier teilgenommen haben, hinaus bekannt werden kann.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
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Quelle
Aktenzeichen 2 L 2837/25
Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 2.9.2025