Fehlverhalten

Uniform hat auf Kostümparty nichts verloren

15. September 2025
Dollarphotoclub_40022150_160503 Polizei Polizeiwagen
Quelle: © Sven Grundmann / Foto Dollar Club

Immer wieder landet die charakterliche Eignung von Beamten auf dem Richterpult. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf musste sich nun mit den Folgen einer Partynacht auseinandersetzen.

Das war der Fall

Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Feier (Mottoparty) dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hatte, wurde wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen.

Das sagt das Gericht

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf hat den Eilantrag der Polizei-Anwärterin gegen ihre Entlassung abgelehnt.

Die Eignungszweifel des Dienstherrn gegenüber der Kommissaranwärterin waren berechtigt. Mit ihrem Verhalten, nämlich gemeinsam mit weiteren Kommissaranwärtern in Dienstkleidung und mit Schutzweste eine private Feier zu besuchen, und dort eine Festnahme nachzustellen (was auf Video festgehalten wurde) war ein außerdienstliches Fehlverhalten. Dieses hat das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig geschädigt, zumal es im Zeitalter sozialer Medien ohne weiteres über den Kreis der Gäste, die an der Feier teilgenommen haben, hinaus bekannt werden kann.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

© bund-verlag.de (mst)

Quelle

VG Düsseldorf (02.09.2025)
Aktenzeichen 2 L 2837/25
Pressemitteilung des VG Düsseldorf vom 2.9.2025

Das könnte Sie auch interessieren