Prävention

Wo fängt Mobbing an?

11. Juni 2025
Stress
Quelle: pixabay

Seit nunmehr 30 Jahren ist Mobbing ein wichtiges Thema im Arbeitsleben. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, ein »Anti-Mobbinggesetz« zu beschließen. Wer gemobbt wird, ist also auf engagierte betriebliche Ansprechpartner angewiesen. Was diese wissen müssen, verrät die aktuelle Ausgabe 6/2025 von »Der Personalrat«.

Aktueller Anlass, sich erneut mit Grundlagen und Auswirkungen von Mobbing zu befassen, ist der Mobbing-Report 2024. Hier wird unter anderem festgestellt, dass 6,5 % der abhängig Beschäftigten akutem Mobbing ausgesetzt sind. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Beschäftigten sind das circa 2,7 Millionen Mobbingbetroffene in Deutschland. Es besteht also Handlungsbedarf.

Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die eigene Dienststelle von diesem Phänomen komplett ausgenommen sein könnte. Dennoch bleiben die Vorbehalte groß und aktives arbeitgeberseitiges Engagement, beispielsweise durch pro-aktive Schulung von Vorgesetzten, bleibt die Ausnahme.

»Bei uns gibt es kein Mobbing!«

Kein ernstzunehmender Mensch mit Personalverantwortung wird heute bestreiten, dass es das Phänomen Mobbing überhaupt gibt. Aber wenn sich Personalräte oder Schwerbehindertenvertreter näher mit dem Thema befassen wollen, werden sie trotzdem oft mit der Beschwörungsformal konfrontiert: »Bei uns gibt es kein Mobbing!« Es wird postuliert, dass kein Handlungsbedarf besteht und man sich demzufolge nicht mit dem Thema befassen muss.

Allein deswegen sind die Interessenvertretungen gefordert, eine aktivere Rolle zu spielen. Selbst bei vergleichsweise gutem Betriebsklima und vernünftigen Arbeitsbedingungen kann es nie ausgeschlossen werden, dass zwischenmenschliche Unstimmigkeiten in Richtung Mobbing entgleisen. Bei schwierigen Arbeitsbeziehungen ist die Wahrscheinlichkeit ungleich höher.

Wer als Personalratsmitglied den Eindruck hat, dass Mobbing vorliegt, kann keineswegs sicher sein, bei den Personalverantwortlichen auf offene Ohren zu stoßen. Manche Führungskräfte scheinen eine Art Allergie zu bekommen, sobald das Wort Mobbing nur erwähnt wird. Es kommen eher Statements wie »Das ist alles nur Kindergarten!« oder »Manche Leute sind einfach zu empfindlich. Das beruhigt sich schon wieder von allein. Das ist doch noch längst kein Mobbing!« Hier muss der Personalrat Überzeugungsarbeit leisten, was nicht immer einfach ist.

Ab wann ist etwas Mobbing?

So simpel wie diese Frage daherkommt, so kompliziert kann es werden, die richtige Antwort zu finden. Eine einzelne fiese Aktion gegen einen Kollegen ist sicherlich noch kein Mobbing. Aber es kann der Startpunkt einer monatelangen Drangsalierung sein, weil der (spätere) Mobber in diesem Augenblick ein erfolgreiches Kleinmachen des unliebsamen Konkurrenten inszenieren konnte. Fachleute unterscheiden deshalb zwischen einzelnen Mobbinghandlungen und Mobbing als Gesamtprozess.

Von zentraler Bedeutung ist natürlich, welche Bedingungen zusammenkommen müssen, um begründet von »Mobbing« zu sprechen. Es gibt dabei nur ein Problem: Seit der Entdeckung von Mobbing in den 90er Jahren haben sich zwei (teilweise) gegensätzliche Konzepte herauskristallisiert. Es scheint der Mühe wert, hier ins Detail zu gehen. Das Kleingedruckte der älteren Definition legt nämlich fest, dass von Mobbing erst gesprochen werden darf, wenn es ununterbrochen für mindestens ein halbes Jahr stattgefunden hat. Die problematische Folge für die betriebliche Praxis ist, dass sie häufig als Totschlagargument ins Feld geführt wird. Motto: »Dies kann kein Mobbing sein, es ist ja noch kein halbes Jahr vergangen.«

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