Fit fürs Sozialrecht

08. Mai 2017
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Das Sozialrecht spielt im Arbeitsleben eine wichtige Rolle. Für die Beratung von Beschäftigten sind Kenntnisse im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht unerlässlich. Beide Rechtsgebiete sind komplex und stellen Personalräte vor große Aufgaben. Welche das sind, erläutert Dr. Judith Kerschbaumer, Mitherausgeberin unseres Kompaktkommentars Sozialrecht .

Warum sind für Personalräte Grundkenntnisse im Sozialrecht unerlässlich?

Dr. Judith Kerschbaumer: Das Sozialrecht spielt im Arbeitsleben eine immer wichtigere und bedeutendere Rolle. Personalräte können Fragen über Folgewirkungen ohne Kenntnisse im Sozialrecht und insbesondere Sozialversicherungsrecht kaum mehr beantworten. Gerade diese Rechtsgebiete werden dabei immer komplexer und komplizierter und stellen die Interessenvertretungen vor große Herausforderungen.

Folgende Beispiele verdeutlichen dies: Was sind die sozialversicherungsrechtlichen Folgen von Arbeits- und Werkverträgen? Welche Fallstricke hat ein Minijob? Welche Folgen hat eine Kündigung auf die soziale Absicherung der Beschäftigten jetzt und im Alter? Wie hoch ist das Arbeitslosengeld und wie lange wird es gezahlt? Auf was ist dabei zu achten? Was passiert, wenn Beschäftigte längere Zeit krank sind? Wie sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert, wenn sie für eine gewisse Zeit im Ausland arbeiten? Welche Folgen hat ein Arbeitsunfall? Was geschieht, wenn man nicht mehr arbeitsfähig ist? Was kann unterstützend getan werden, wenn ein Kollege schwerbehindert wird? Wie hoch wird die Rente sein? Wann können Versicherte in Rente gehen?

Diese Fragen zeigen: Die Beratungspraxis vieler Personalräte setzt zumindest Grundkenntnisse im Recht der Sozialen Sicherung voraus. Oft werden weitere Kenntnisse eforderlich, etwa bei Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen. Aber auch in der individuellen Beratungspraxis steigen die Anforderungen, zum Beispiel wenn Beschäftigte Rat auf die Frage suchen, ob ein Aufhebungsvertrag unterschrieben werden soll.  Wichtig ist es deshalb, einen kompakten und vielseitigen Ratgeber zur Hand zu haben.

Welche Themen werden überhaupt vom Sozialrecht umfasst?

Dr. Judith Kerschbaumer: Das Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat und ist in den zwölf Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) und in weiteren Gesetzen geregelt. Es umfasst neben den Normen des SGB beispielsweise auch das Wohngeldgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und das Bundesversorgungsgesetz.

Das Sozialversicherungsrecht als Teil des Sozialrechts regelt das Recht der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung und folgt dem Versicherungsprinzip: In der Regel wird eine Leistung (wie Krankengeld, Rente) nur dann gewährt, wenn die Versicherten zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt haben.

Das Gegenstück ist das Fürsorgeprinzip: Hier gewährt der Staat Leistungen, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind: Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung sind nur einige Beispiele dafür.

Was sind die wichtigsten Änderungen der letzten Zeit? Was sind die Auswirkungen dieser Änderungen?

Dr. Judith Kerschbaumer: Pflegeversicherung: Zum 1. Januar 2017 wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und anstelle von drei Pflegestufen wurden fünf  Pflegegrade eingeführt.

Teilhabe: Mit dem Bundesteilhabegesetz sollen Menschen mit Behinderung selbstbestimmter leben können. Zum 1. Januar 2017 wurden zahlreiche Leistungsverbesserungen auch für die Interessenvertretungen eingeführt. So wurde der Schwellenwert für die Freistellung der Vertrauensperson gesenkt, ihre Arbeit wird erleichtert und Stellvertreter/innen haben einen Anspruch auf Fortbildung.

Rente: Mit dem Rentenpaket zum 1. Juli 2014 wurde die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ab 63 eingeführt, die Leistungen der Erwerbsminderungsrente und die rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert. Zum 1. Januar 2016 gab es deutliche Rentenanpassungen von 4,25 Prozent in den alten und 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern. Mit dem Flexigesetz kann der der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente flexibler gestaltet werden und Möglichkeiten der Prävention werden verbessert.

Wie können Personalräte bei dem Thema Erfolge verbuchen und was können Sie bewirken?

Dr. Judith Kerschbaumer: Die vornehmlichste Aufgabe von Personalrtäten ist die Information und Beratung der Beschäftigten sowie die Gestaltung und der Abschluß von Dienstvereinbarungen. Dazu ist umfangreiches Wissen erforderlich, auf das die Interessenvertretung schnell und kompakt zugreifen können muss.

Zur Interview-Partnerin:


Dr. Judith Kerschbaumer ist Rechtsanwältin und Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der Bundesverwaltung von ver.di in Berlin

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