Keine Sonderrechte für muslimische Schülerinnen
11. Januar 2017

EGMR bestätigt nationale Gerichte
Auf dieser Linie liegt nun auch die Entscheidung des EGMR. Zwar stelle die Teilnahme am Schwimmunterricht einen Eingriff in die Religionsfreiheit der schweizerisch-türkischen Mädchen dar. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige aber, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen. Der Staat habe das Recht, die Religionsfreiheit in diesem Falle einzuschränken, um zu garantieren, dass sich die Kinder mit Migrationshintergrund besser integrieren, lautet eine der Begründungen in der einstimmig gefällten Entscheidung der Straßburger Richter.Das Urteil ist für die Gerichte in den Mitgliedstaaten bindend.
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