Auf Morddrohung folgt Rauswurf

18. August 2016
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Quelle: © Marco2811 / Foto Dollar Club

Wer seinem Vorgesetzten droht, ihn abzustechen, fliegt unweigerlich raus. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf in einem Fall entschieden, der zwischen LKA-Mitarbeitern eskaliert war. Anlass: die Personalratswahl.


Der seit 1988 beim Landeskriminalamt (LKA) beschäftigte Arbeitnehmer soll seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten »Ich stech‘ Dich ab« bedroht haben. Das hat die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts Düsseldorf ergeben, in der unter anderem die Ex-Frau und der Nachbar des mutmaßlichen Täters zu Wort kamen. Hintergrund: frühere Konflikte zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem anlässlich einer Personalratswahl.

Gericht ist von Täterschaft überzeugt

Der Vorgesetzte hatte den Mitarbeiter an dessen markanten Stimme erkannt. Der Drohanruf war am 19.12.2014 gegen 20:50 Uhr von einer Telefonzelle in der Nähe der Wohnung des Gekündigten erfolgt. Bei dem Anruf handelt sich um einen erheblichen Verstoß des Klägers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsgerichts Düsseldorf. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung seines Vorgesetzten sei eine Weiterbeschäftigung des Klägers beim LKA unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung musste der Dienstherr den Beschäftigten auch nicht abmahnen.

Fall könnte beim Landesarbeitsgericht landen

Der Einwand des Beschäftigten, er sei nicht prozessfähig, konnte sich durch ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht bestätigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© bund-verlag.de (mst)

Lesetipp der Online-Redaktion:

»Die Kündigung – Rechtmäßigkeit und Reaktionsmöglichkeiten von Betroffenen und Betriebsräten« von Petra Ahlburg in »Arbeitsrecht im Betrieb (AiB)« Ausgabe 3/2013, S. 176 - 180.

 
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