Pflegezeit jetzt auch für Soldaten und Beamte
12. Juli 2016

Weitere Änderungen im Überblick
Der Gesetzentwurf soll ebenfalls das vorübergehende Bestehen zweier Beamtenverhältnisse ermöglichen. Voraussetzung: der Wechsel in eine höhere Laufbahn oder eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe erfordert die Absolvierung eines Vorbereitungsdienstes sowie die Ableistung einer neuen Probezeit. Beamte und Soldaten, die Opfer von Gewalttaten geworden sind und einen titulierten, aber – mangels Zahlungsfähigkeit des Schädigers – nicht durchsetzbaren Schmerzensgeldanspruch gegen haben, werden künftig einen Anspruch auf Zahlung des Schmerzensgelds gegen ihren Dienstherrn erhalten. Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm der Ausschuss dazu einen von der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag an, mit dem die sogenannte Erheblichkeitsschwelle von 500 Euro auf 250 Euro abgesenkt wird. Damit solle der Kreis der Begünstigten erweitert werden, heißt es laut Mitteilung in der Begründung des Änderungsantrages.Quelle:
Bundestag.de - Pressemitteilung des Innenausschusses vom 6.7.2016 © bund-verlag.de (mst)