Soll ich oder soll ich nicht?

19. Mai 2016
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Quelle: © VRD / Foto Dollar Club

Sie verabschieden sich von ihrem Arbeitsplatz, ohne zu wissen, ob sie jemals wieder dorthin zurückkehren, und wagen einen Schritt ins Ungewisse. Wer sich als Personalrat freistellen lässt, geht neue Wege. Alles Wissenswerte dazu lesen Sie in den Titelbeiträgen von »Der Personalrat« 5/2016.


Die Frage treibt viele Personalräte um: Soll ich mich freistellen lassen oder nicht? Was kommt auf mich zu? Bin ich dem gewachsen? Denn die Freistellung ist ein Beruf, der sich auf keiner Schulbank lernen lässt. Kann man sich darauf vorbereiten oder muss man ins kalte Wasser springen?

»Alte Hasen« geben Einblick in die Personalratsarbeit

Erfahrene Personalräte erzählen, warum sie den Schritt gewagt und welche Kompetenzen sie sich im Laufe ihrer Hauptamtlichkeit angeeignet haben. Denn das sind eine ganze Menge – vom Arbeits- und Tarifrecht, über betriebswirtschaftliches Wissen bis zur Arbeitsgestaltung und vieles mehr. Kompetenzen, die laut einer Untersuchung betrieblichen Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprogrammen in nichts nachstehen.

In einem sind sich langjährige Personalratsmitglieder einig: Die Freistellung formt auch die Persönlichkeit.

Ohne Risiko ist der Weg in die Freistellung nicht. Denn wer von der Belegschaft nicht wiedergewählt wird, muss in den alten Beruf zurückkehren, der sich womöglich grundlegend geändert hat. Würden sie es denn freiwillig tun? Die Freistellung aufgeben und auf den angestammten Arbeitsplatz zurückkehren? Die Antwort darauf fällt eindeutig aus.

Lesen Sie den kompletten Artikel in »Der Personalrat« 5/2016, S.8-12 – einer von vier Beiträgen renommierter Autoren zum Titelthema der aktuellen Ausgabe.

Michaela Böhm, freie Journalistin, Frankfurt am Main

© bund-verlag.de
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