Betriebsratsklausur: als Gremium zusammenwachsen
Der Betriebsrat kann ohne ausdrückliche Erlaubnis oder Zustimmung des Arbeitgebers zu Betriebsratssitzungen zusammenkommen (§§ 29 Abs. 2 und 30 BetrVG). Dabei obliegt dem Gremium die Entscheidung über den zeitlichen Umfang. Dieser muss sich an der Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit orientieren und soll betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen. Doch in der betrieblichen Praxis sind die turnusmäßigen Sitzungen oft so mit dem Tagesgeschäft überfrachtet, dass ein ausführlicher Austausch zu komplexeren Themen, Diskussionen zu den internen Abläufen und der Arbeitsteilung im Gremium und nicht zuletzt ein Zusammenfinden zu einem arbeitsfähigen Team gar nicht möglich sind.
Betriebsratssitzungen sind für die nicht vollständig freigestellten Betriebsratsmitglieder zudem meist eng in den beruflichen Ablauf eingepasst und führen oft zu Zeitdruck. Immer wieder kommt es vor, dass Betriebsräte später zur Sitzung kommen, früher gehen oder wegen der hohen Arbeitslast gar nicht erst erscheinen. In einem ungestörten Rahmen die interne Betriebsratsarbeit gemeinsam zu gestalten und Verabredungen zu treffen, ist dabei unmöglich.
Vorteile einer Betriebsratsklausur
Kommen neue Mitglieder in das Gremium oder hat sich der Betriebsrat erstmalig gebildet, legen Betriebsratsgremien gerade nach der Wahl Wert auf ein (mehrtägiges) Gremienseminar (»Betriebsratsklausur«), in dem sie ungestört über ihre neue Rolle, gegenseitige Erwartungen oder eine Arbeitsplanung mit Prioritäten beraten und Schwerpunkte festlegen können. Ein Gremienseminar bietet neben der internen Organisation auch Raum für den Meinungsbildungsprozess zu komplexen betrieblichen Themen. Dabei stehen alle Betriebsratsmitglieder auf einem gemeinsamen inhaltlichen Kenntnisstand, erörtern Pro und Contra, legen eine Verhandlungsstrategie fest und formulieren einen ersten Betriebsvereinbarungsentwurf.
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Was können Inhalte einer Betriebsratsklausur sein? Wann ist ein Inhouse Seminar sinnvoll – wann extern? Wie sinnvoll ist eine Moderation? Und was ist, wenn sich der Arbeitgeber querstellt? Das lest Ihr im vollständigen Beitrag von Dr. Christiane Jansen in »Betriebsrat und Mitbestimmung« 7/2026. Abonnent*innen können den vollständigen Beitrag hier lesen.
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