Arbeitsschutz

Was kommt nach der Homeoffice-Pflicht?

18. Juni 2021
Homeoffice
pixabay

Die Homeoffice-Pflicht läuft im Juli aus. Doch was kommt danach? Gibt es eine Art Recht auf Homeoffice, solange nicht alle geimpft sind? Die Corona-Arbeitsschutzverordnung jedenfalls soll bestehen bleiben. Das Testangebot in Unternehmen ebenfalls.

Derzeit berät das Arbeitsministerium über die mögliche Anpassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung für die Zeit nach Auslaufen der Homeoffice-Pflicht.

Danach sollen die Flächen-, Abstand- und Maskenvorgaben für den Arbeitsplatz angepasst und verlängert werden. Die Verpflichtung der Firmen, ihren Mitarbeitern in Betrieben zweimal wöchentlich einen Corona-Test anzubieten, soll zunächst einmal bestehen bleiben.

Hygiene- und Abstandsregeln sollen in den Betrieben weiter gelten. Dagegen soll es keine Vorgaben für Höchstgrenzen der Beschäftigten im Betrieb oder eine Einteilung in feste Teams mehr geben.

Die Homeoffice-Pflicht war befristet bis 30. Juni 2021 durch § 28b, Abs. 7 und 10 Infektionsschutzgesetz eingeführt worden (Regelungen zur sog. Bundesnotbremse).

Was ist, wenn nicht alle geimpft sind?

Wie das Arbeiten im Büro organisiert ist, hängt entscheidend vom Impfstatus der Beschäftigten ab. Zwar ist niemand verpflichtet, Auskunft zu geben, ob er geimpft ist oder nicht. Es handelt sich beim Impfstatus um sensible Daten, die der Arbeitgeber nicht erfragen darf. Das Arbeiten im Büro darf einzelnen Mitarbeitenden nicht verboten werden – selbst wenn sie Auskünfte über ihren Impfstatus verweigern.

Der ungeklärte Impfstatus der Kolleg:innen könnte aber ein Grund sein, warum andere im Homeoffice bleiben wollen. Es fragt sich, ob das als Grund für eine Art Recht auf Homeoffice ausreichen kann. Einige Arbeitsrechtler tendieren zu dieser Meinung und prophezeien schon die ersten Klagewellen.

Fakt ist, dass es in der nächsten Zeit in vielen Betrieben provisorische Lösungen geben wird, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen zu sichern. Das wird zu einem ziemlichen Wildwuchs führen. Denkbar ist es beispielsweis, für eine Übergangszeit Quotenregelungen einzuführen, um zu vermeiden, dass alle gleichzeitig wieder ins Büro zurückkehren. Man könnte einen maximalen Anteil der Beschäftigten bestimmen, die im Büro arbeiten können.

DGB für Verlängerung der Homeoffice-Pflicht

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Verlängerung der Homeoffice-Pflicht. »Die Homeoffice-Regelungen hätten verlängert werden müssen«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. »Noch sind wir nicht durch mit der Pandemie und es ist erwiesen, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich höher ist.« Das berichtet RP ONLINE am 21.6.2021.

Quelle:

FAZ.net: 16.6.2021 / Redaktionsnetzwerk Deutschland: 16.6.2021 / RP Online: 21.6.2021

© bund-verlag.de (fro)

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