Überstunden

Eine Überstunde liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer mehr arbeitet als er arbeiten muss. Genauer: Die Leistung einer Überstunde ist die Überschreitung der vom Arbeitnehmer nach Tarif- oder Arbeitsvertrag geschuldeten Arbeitszeit.

In Gesetzen, Arbeits-  und Tarifverträgen wird anstelle des Begriffs »Überstunden« häufig der Begriff »Mehrarbeit« verwendet.

Der Arbeitgeber kann Überstunden nicht einfach anordnen, vielmehr bedarf es dazu einer Regelung im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Regelungen, wonach geleistete Überstunden mit dem monatlichen Entgelt pauschal abgegolten sind. Diese Regelungen können im Einzelfall unwirksam sein.

Jedenfalls hat der Betriebsrat bei der Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.

 

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