Die Anschaffung von Fachliteratur gehört zu den erforderlichen Arbeitsmitteln der Betriebs- und Personalräte sowie der Schwerbehindertenvertretung, deren Kosten der Arbeitgeber gemäß § 40.1. BetrVG, § 44.1 BPersG sowie LPersG und § 96.8 SGB IX zu tragen hat. Dies gilt insbesonere laut BAG vom 19.03.2014 (AZ 7ABN 91/13) für die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« - trotz Internetzugang.
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