Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Mit Händen und Füßen und immer im K(r)ampf   

Bewerber/in:

Personalrat bei der Stadt Schöningen

Beschäftigtenzahl:

51 bis 200

Projektzeit: ständig

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat kämpft erfolgreich für die Mitarbeiter

Motiv

Seit der Wahl des neuen Bürgermeisters 2012 befinden sich der Personalrat und der Bürgermeister in einem ständigen Konflikt: bestehen z.B. Verfahrensmängel in einem Verfahren, bemängelt der Personalrat diese sofort, was aber in selten Fällen zu einem Einlenken/Umdenken vonseiten des Dienstherrn führt. Der Personalrat ist daher gezwungen, ein personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Dies ist über die Jahre zu einem Normalzustand im Verhältnis Personalrat – Dienstherr geworden. Ein Problem war u.a. die Teilnahme eines Ersatzmitglieds an einer Schulungsmaßnahme, die der Dienstherr ablehnte, weil sich das Ersatzmitglied sowieso nicht zur Wahl hätte stellen dürfen. Dies war nach Ansicht des Personalrats falsch, da der Wahlvorstand alles geprüft und für gut befunden hatte. Des Weiteren ist der Bürgermeister der Ansicht, dass die Personalratsmitglieder nicht ordnungsgemäß ihre Personalratstätigkeit nachweisen. Der Bürgermeister drohte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, wenn die Personalratstätigkeit nicht schriftlich nachgewiesen und jeweils der „Tat“-Ort dazu genannt wird. Der Personalrat meldet sich – wie es das NPersVG vorschreibt – ordnungsgemäß beim Vorgesetzen an und ab, sieht daher keinen Verstoß.

Vorgehen

Um dem Ersatzmitglied die Schulung zu ermöglichen, initiierte der Personalrat ein Beschlussverfahren. Daneben hat er weitere Beschlussverfahren eingeleitet, so zum Abbruch des Beteiligungsverfahrens seitens der Dienststelle, zur Fremdvergabe der Unterhaltsreinigung, zur Einführung einer VoIP-Telefonanlage, zur Einrichtung einer Einigungsstelle sowie zum Nachweis der Personalratstätigkeit.  

Ergebnis

Der Anspruch des Ersatzmitglieds auf Schulung wurde vom VG Braunschweig zugunsten des Personalrats entschieden, bei der Frage, ob Personalrechte durch die Fremdvergabe der Reinigung verletzt wurden, folgte das OVG Niedersachsen der Argumentation des Personalrats. Bei zwei anderen Verfahren – Einrichtung einer Einigungsstelle und eine neue Telefonanlage – legte der Personalrat keine Beschwerde ein, sodass zugunsten des Dienstherrn entschieden wurde. Zwei Verfahren (Nachweis der Personalratstätigkeit, Fremdvergabe Reinigung) sind weiterhin beim OVG Niedersachsen anhängig. Wegen seines Einsatzes und dem intensiven Inanspruchnehmen seiner Rechte aus dem NPersVG befindet sich der Personalrat in einem ständigen Konflikt mit dem Dienstherrn. Mittlerweile haben sich die Positionen verhärtet und es gibt keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr, ebenso wenig gemeinsame Besprechungen; Kommunikation findet nur noch schriftlich statt.