Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Stellenschaffung im Bereich des Ausrückedienstes der Berufsfeuerwehr Karlsruhe  

Bewerber/in:

Personalrat der Branddirektion Karlsruhe

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit: 2015 bis 2018

 

Kurzbeschreibung

Nachdem Stellen abgeschafft wurden, erreichte der Personalrat, dass neue geschaffen wurden

Motiv

Bei der Branddirektion in Karlsruhe sind derzeit über 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Unter diesen waren Brandmeister vom Dienst (BvD), die bei Alarm die Hallentore schließen, nachdem die Fahrzeuge die Wachen verlassen haben, Besucher in Empfang und Lieferungen entgegennehmen und Ansprechpartner für alle täglichen Angelegenheiten sind, die die Feuerwache betreffen. Ende 2015 untersuchte ein unabhängiges Unternehmen die Organisation der Feuerwache und entschied, dass im Bereich des Ausrückediensts Mitarbeiter entlassen werden können: die restlichen Mitarbeiter auf der Feuerwache könnten die Arbeit der BvD übernehmen, da ein BvD eine Innendiensttätigkeit ist. Allerdings muss im Ausrückedienst zwingend Personal an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden am Tag zur Verfügung stehen. Um Ausfälle wegen Krankheit, Urlaub, Abwesenheit für Lehrgänge, wegen Kur etc. aufzufangen, müssen pro zu besetzender Funktionsstelle mehrere Mitarbeiter bzw. Stellen als Vollzeitwert eingerichtet werden. Um das notwendige Maß zu finden, rechnet die Feuerwehr mit einer „Ausfallquote“: Wie viele Mitarbeiter sind nötig, um die Funktion BvD an 365 Tagen rund um die Uhr besetzen zu können? Dieser Wert liegt bei der Feuerwehr Karlsruhe bei 5, das bedeutet, es sind 5 Mitarbeiter bzw. 5 Vollzeitwerte nötig. Bei der Untersuchung durch das Unternehmen waren zwei Funktionen als BvD auf den Wachen ausgewiesen: 2 Funktionen bei einer Ausfallquote von 5 bedeutet, dass 10 Mitarbeiter nötig sind, um die Sicherung der Aufgaben zu gewährleisten. Mit der Streichung der BvD-Funktion fielen somit 10 Arbeitsplätze weg. Besonders problematisch war, dass oft vorübergehend dienstuntaugliche Mitarbeiter im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements als BvD eingesetzt wurden, da diese Stelle auch mit einer Beeinträchtigung erfüllt werden kann. Der Personalrat wollte die Stelle als BvD wieder einrichten.

Vorgehen

Der Personalrat legte gegen die Entscheidung Einspruch ein und trat in Gespräche mit dem Gemeinderat. Dieser verschob die Entscheidung in dieser Sache und gab dem Personalrat die Möglichkeit, die durch den Wegfall der Stellen entstehenden Nachteile aufzuzeigen: er solle eine Liste der Versäumnisse im Dienstbetrieb nach Wegfall des BvD erstellen. Die Auswertung wurde durch die Wachabteilungen intern und handschriftlich über den Zeitraum von 6 Monaten erfasst, der Personalrat selbst sichtete Wachbücher und Aufzeichnungen sowie entstandene Verschlechterungen in Bezug auf Ausrückezeiten, er kontrollierte und protokollierte interne Abläufe und externe Versäumnisse. Es zeigte sich, dass die Feuerwachen nach dem Ausrücken der Fahrzeuge oft unverschlossen waren, da nicht abgeschlossen wurde, dass Lieferungen nicht angenommen werden konnten, Bürger hatten keinen Ansprechpartner mehr. Mit der Abschaffung des BvD kam es zu erheblichen Nachteilen im Dienstbetrieb. Das Ergebnis wurde durch die Amtsleitung für den Gemeinderat aufgearbeitet und im Rahmen einer Gemeinderatsitzung vorgestellt. Der Personalrat erreichte, dass die Schaffung von beabsichtigten 10 Stellen über einen Antrag der stärksten Fraktion im Gemeinderat in die Debatte zum Doppelhaushalt 2017/2018 und für den Stellenplan 2018 in die anstehenden Gespräche aufgenommen wurde. Kurz vor der finalen Entscheidung des Gemeinderats im Herbst 2018 führte der Personalrat nochmals Gespräche mit allen Fraktionen, mit den Bürgermeistern und dem Personalamt der Arbeitgeberin, in denen er auf die prekäre Situation hinwies, die durch den Verlust des BvD entstanden ist.  

Ergebnis

Der Gemeinderat entschied sich mit einer Zustimmung von 90% der Stimmen für eine „abgespeckte“ Lösung: Statt 10 Vollzeitstellen wurden 7 Stellen bzw. 7 Vollzeitwerte eines BvD zugestanden, d.h. diese Stellen werden wieder eingeführt. Ein besonderes Anliegen war dem Personalrat, Mitarbeitern, die vorübergehend dienstuntauglich sind oder lange Dienstjahre im Schichtdienst gearbeitet hatten, die Möglichkeit als BvD zu geben und so die volle Feuerwehrdiensttauglichkeit zu erlangen. Die Funktion des BvD ist seit Januar 2019 wieder im Schichtgefüge verankert und wird derzeit von drei Mitarbeitern im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements genutzt.