Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Mehr Flexibilität in der Arbeitszeit  

Bewerber/in:

Personalrat der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt

Beschäftigtenzahl:

über 1000

Projektzeit: 10/2018 bis 2/2019

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erreicht einheitliche Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit

Motiv

In der Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt sind derzeit über 1000 Mitarbeiter beschäftigt. Durch eine Polizeistrukturreform wurden Polizeiorganisationen mit landesweiten Querschnittsaufgaben in einer Polizeibehörde zentralisiert: das ehemalige Technische Polizeiamt, die Landesbereitschaftspolizei, das Wasserschutzpolizeirevier und die Diensthundeführerschule sind jetzt Bestandteil der Polizeiinspektion Zentrale Dienste (aus vier mach eins). Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit existierten bereits, für die vorher einzelnen Organisationen gab es aber unterschiedliche Regelungen. Damit Mitarbeiter nicht ungleich behandelt werden, wollte der Personalrat einheitliche Regelungen zu einer flexiblen Arbeitszeit und zu Tele-Heimarbeit. Wichtig war ihm, dass es keine festgeschriebenen Kern- bzw. Funktionszeiten mehr gibt, da eine solche Regelung seines Erachtens nach nicht mehr zeitgemäß ist. Führungskräfte sollten vielmehr eigenständig dafür verantwortlich sein, dass der Dienstbetrieb korrekt läuft. Dabei sollten Bedienstete ein Höchstmaß an Flexibilität haben: sie sollen die Möglichkeit haben, die übertragenen Aufgaben unter optimalen Bedingungen erledigen zu können. Deswegen strebte der Personalrat auch an, den Mitarbeitern Tele-Arbeit zu ermöglichen, auch, damit diese ihr Privat- und Berufsleben besser in Einklang bringen können.

Vorgehen

Das Gremium beriet, wie solche Dienstvereinbarungen inhaltlich gestaltet sein sollten. Grundlage sollten die bestehenden Dienstvereinbarungen sein, wobei die dienstlichen und persönlichen Interessen der Mitarbeiter miteinander abgewägt werden sollten.  

Ergebnis

Am 31.1.2019 schlossen der Personalrat und der Dienstherr zwei Dienstvereinbarungen: eine zur Durchführung alternierender Heimarbeit, eine über die flexible Arbeitszeit. Jetzt gelten für alle Bediensteten der neuen Behörde im Wesentlichen dieselben Rahmenbedingungen: es gibt eine flexible Arbeitszeit von 6 bis 20 Uhr, wobei die Höchstgrenze der täglichen Arbeitszeit von 10 Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Für Teilzeitbedienstete ist für jeden der für sie festgelegten Arbeitstage die tägliche Sollarbeitszeit zu bestimmen. Dienstliche und private Interessen sollen weitgehend „in Übereinstimmung gebracht werden“. Im Rahmen einer alternierenden Telearbeit können sich die Mitarbeiter freiwillig entscheiden: die Arbeitsleistung muss an bestimmten Wochentagen zu Hause, an den übrigen Wochentagen in der Arbeitsstätte erbracht werden. Damit diese gewährt wird, muss der Telearbeiter ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Kollegen und den Vorgesetzten haben und die Telearbeit muss mit seinem sozialen Umfeld abgestimmt werden. Es darf keine ständige persönliche Kommunikation mit Vorgesetzten, Kollegen oder Publikum erforderlich sein, der an Telearbeit interessierte Mitarbeiter muss in seiner Privatwohnung einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung haben. Mittlerweile stellten 72 Mitarbeiter einen Antrag auf Telearbeit. In der Dienstvereinbarung werden auch ausführlich die Voraussetzungen gelistet, wie die häusliche Arbeitsstätte auszusehen hat, vor allem muss darauf geachtet werden, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Mit der Dienstvereinbarung flexible Arbeitszeit erreichte der Personalrat, dass die Mitarbeiter ein hohes Maß an Flexibilität haben, aber auch, dass die dienstlichen Interessen nicht vernachlässigt werden. Es konnten alle Forderungen umgesetzt werden, wenn auch nicht immer vollumfänglich, aber zur Zufriedenheit des Personalrats und der Dienststellenleitung. Durch die Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten konnten einvernehmliche Ziele erreicht werden. Besonders stolz ist der Personalrat auf die Dienstvereinbarung Telearbeit, da die Landespolizei ist die erste Einrichtung dieser Art ist, die diese moderne Arbeitsform ihren Mitarbeitern anbieten kann.