Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Partizipative Beteiligung der Beschäftigten zur Erstellung einer neuen Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt

Bewerber/in:

Personalrat der Emschergenossenschaft und Lippeverband

Beschäftigtenzahl: 1560 (700 in Befragung eingebunden)
Projektzeit:

10/2017 bis 1/2019

 

Kurzbeschreibung

Personalrat bezieht Mitarbeiter bei der Erstellung einer neuen Dienstvereinbarung ein

Motiv

Die Emschergenossenschaft (EG) und der Lippeverband (LV) sind zwei Körperschaften des öffentlichen Rechts mit vergleichbaren gesetzlichen Aufgabenstellungen. Im größten Ballungsgebiet Europas zwischen Dortmund und Duisburg sowie der nördlich angrenzenden Lippe-Region haben die Genossenschaft/der Verband vielfältige Aufgaben für eine moderne, kostengünstige Wasserwirtschaft. Derzeit hat das Unternehmen über 1500 Mitarbeiter. Die Beschäftigten waren mit den Regelungen zum Leistungsentgelt unzufrieden, da sie nicht den Vorgaben aus dem Tarifvertrag der Wasserwirtschaft NRW zum Leistungsentgelt entsprachen. Ein Problem war vor allem der Teil-Abzug bei der Leistungsprämie für Abwesenheitstage bei Erkrankungen. Diese alte Regelung war vom Vorgängergremium ohne partizipative Beteiligung der Mitarbeiter erstellt worden. Der Personalrat strebte eine neue Regelung an, dieses Mal unter Beteiligung der Mitarbeiter.

Vorgehen

Der Personalrat machte eine Klausurtagung, in der er sich ein Konzept zur partizipativen Beteiligung der Beschäftigten überlegte und dieses konzeptionell entwickelte: Basis waren 7 Personalteilversammlungen mit 70 bis 100 Mitarbeitern. Diese Beschäftigten hatten vorher in 4–5 kleinen Gruppen u.a. darüber diskutiert, was sie am bestehenden Leistungsentgeltsystem gut finden, worüber sie sich ärgern, was sie irritiert. Hier zeigte sich, dass der Abzug bei der Leistungsprämie aufgrund von Krankenzeiten für viele Mitarbeiter unverständlich war, viele hatten auch das Gefühl der Ungleichbehandlung durch „leichte/schwere Ziele“ und monierten den hohen Verwaltungsaufwand. Positiv fanden sie, dass ein Leistungszuschlag für alle möglich und dass die maximale Leistungsprämie für alle gleich ist. Die Ergebnisse hielten die Mitarbeiter auf Tafeln fest und stellten diese abschließend kurz im gesamten Auditorium vor. Anschließend mischten sich die Gruppen neu durch und diskutierten in diesen neuen Gruppen u.a. darüber, welche konkreten Anpassungen / Veränderungen bei der Neugestaltung des Leistungsentgeltsystems vorgenommen werden sollten, woran sie erkennen, dass das neue Leistungsentgelt erfolgreich ist etc. So sollte wegen Krankentagen kein Abzug erfolgen, darüber hinaus soll es für Langzeitbeschäftigte eine Sonderprämie geben, die Leistungsprämie sollte mit dem Entgelt gekoppelt (100% Leistung = 13. Monatsgehalt) und die Zielvereinbarungen (Aufgaben) sollten bei Änderung der Umstände neu verhandelbar sein. Wieder wurden die Ergebnisse auf Tafeln festgehalten und dem Auditorium vorgestellt. Der Personalrat fasste alle dokumentierten und mündlich geäußerten Rückmeldungen zusammen und stellte sie den Mitarbeitern zur Verfügung.

Ergebnis

Der Personalrat trat in Verhandlungen mit dem Vorstand, um die Dienstvereinbarung zu ändern. Grundlage dieser Gespräche waren nur die geäußerten und dokumentierten Meinungen und Haltungen der Beschäftigten. Diese Vorgehensweise war vorab mit dem Vorstand der EGLV besprochen und als erster unternehmensweiter partizipativer Prozess vereinbart worden. Die Parteien einigten sich schließlich auf eine neue Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt, die dem Anforderungen und Wünschen der gesamten Beschäftigten entsprach; diese „Dienstvereinbarung Zusammenarbeit und Ziele“ trat am 1.1.2019 in Kraft. In dieser ist nun u.a. geregelt, dass sich die Führungskräfte und ihre direkt zugeordneten Mitarbeiter im jährlichen Mitarbeitergespräch über die Aufgaben und das Arbeitsumfeld, über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch sowie über die Personalentwicklung mit Unterstützung des hierzu erstellten Gesprächleitfadens austauschen sollen. Im Abschnitt „Leistungsprämiensystem“ ist mit einem Punktesystem geregelt, wie die Leistungsprämien zu ermitteln sind: Es können 24 Punkte erreicht werden, von denen höchstens 8 Punkte auf die Anwesenheit und höchstens 16 Punkte auf die Leistung entfallen dürfen.