Bewerbung Deutscher Personalräte-Preis 2019

Projekt:

Neues Dienstvereinbarungsmodell für die Bereiche IT und Prozessmanagement – RDVflT

Bewerber/in:

Gesamtpersonalrat der Landeshauptstadt München

Beschäftigtenzahl: über 1000
Projektzeit:

2015 bis 2018

 

Kurzbeschreibung

Der Personalrat erstellt neues, nachhaltiges und zukunftssicheres Dienstvereinbarungsmodell

Motiv

Die Landeshauptstadt München unterteilt sich in einen Gesamtpersonalrat (GPR), 12 Referatspersonalräten und 150 örtlichen Personalratsgremien. Die Zuständigkeiten im IT-Bereich waren je nach Wichtigkeit und Tragweite zwischen der Zentrale und den einzelnen Dienststellen aufgeteilt. Der Einsatz von IT wurde immer weiter ausgebaut, was die Personalvertretungen begleiteten; dabei stellten sie auch den sozialverträglichen Einsatz von Technologie sicher. Dies geschah durch Dienstvereinbarungen, allerdings gab es wegen der vielen Gremien und der bestehenden IT-Organisation keine einheitlichen Vereinbarungen, es fehlte an einer einheitlichen Systematik und die Vereinbarungen unterlagen den unterschiedlichsten Philosophien. Die Vereinbarungen orientierten sich meistens eng am zu regelnden IT-Verfahren, an den jeweiligen dienststellenspezifischen Besonderheiten sowie an der Fähigkeit der Verhandlungspartner, ihre Wünsche durchzusetzen. So gab es auf der Ebene des GPR 13 Dienst- bzw. Rahmendienstvereinbarungen mit Ausführungsdienstvereinbarungen mit ca. 200 DIN-A4-Seiten an Anlagen. Die älteste, noch gültige Dienstvereinbarung ist von 1985. Hinzu kamen mehr als 30 Dienstvereinbarungen auf Referats- bzw. örtlicher Ebene. Die große Anzahl der Dienstvereinbarungen war nicht mehr handhabbar, was sich auch zeigte, als die Landeshauptstadt München die IT-Organisation in wesentlichen Teilen zentralisierte und besondere IT-Prozesse für IT-Projekte bzw. Vorhaben einführte: Der GPR wollte ein Dienstvereinbarungsmodell schaffen, das dem zentralen Ansatz Rechnung trägt und die neue Prozesslandschaft für die Interessen der Personalvertretung nutzbar macht. Ziel war, ein neues, nachhaltiges und zukunftssicheres Dienstvereinbarungsmodell zu schaffen, das leicht anwendbar und übersichtlich ist.

Vorgehen

Auf einer Klausurtagung mit dem gesamten Gremium des GPR wurde mit externer Moderation die Zukunft der IT skizziert mit einem Ausblick in das Jahr 2030. Ergebnis: In Zukunft wird es nicht mehr möglich und nicht mehr sinnvoll sein, zu jedem einzelnen Projekt eine eigene, in sich abgeschlossene Dienstvereinbarung zu schließen. Es bestand aber die Sorge, dass die Regelungen, die in zähen Verhandlungen erreicht worden waren, in einer neuen Dienstvereinbarung verloren gehen könnten. Daher entschied sich das Gremium, eine Projektgruppe zu bilden. Diese sollte die vorhandenen Dienstverein-barungen – auch die der örtlichen Personalvertretungen – sichten, um die verschiedenen Regelungsinhalte systematisch zu gruppieren. Regelungen wurden miteinander verglichen und die einzelnen Regelungen danach bewertet, wie wichtig sie sind. So wurden auch Neuerungen in der Gesetzgebung und in der Verwaltung sowie bestehende Regelungslücken festgestellt. Mit diesem Wissen trat der GPR in Verhandlungen mit dem Dienstherrn.

Ergebnis

Nach einer dreieinhalbjährigen Verhandlungszeit unterzeichneten die Parteien im Juni 2018 eine Rahmendienstvereinbarung (RDVflT). Die RDVflT führt ein hierarchisches IT-Dienstvereinbarungsmodell mit vier Ebenen ein: eine Vereinbarung für Informationstechnik, themenbezogene Ausführdienstvereinbarungen, Anlagen zu themenbezogenen Ausführungsdienstvereinbarungen und referatsweit und örtlich geltende Vereinbarungen. Dienstvereinbarungen höherer Ebene gehen Vereinbarungen niedrigerer Ebene vor, Redundanzen sollen vermieden werden, Widerspruchsfreiheit ist anzustreben. Dieses Modell für die IT ist zukunftssicher, da jederzeit auch unvorhergesehene Technologien und Themen aufgenommen werden können. Das Modell ist unabhängig vom eingesetzten System und es werden stadtweit einheitliche Regelungen zu Auswertungen getroffen. Es gibt ein einheitliches Verfahren zum Dialog mit der Personalvertretung, der im Rahmen einer Technologiefolgeabschätzung stattfindet. Hier kann ein Maßnahmekatalog vereinbart werden, wodurch dem Personalrat über seine Zustimmung hinaus weitere Einflussmöglichkeiten gegeben werden. In dem Modell ist nicht nur die Beteiligung bei der Planung, Einführung und Weiterentwicklung der IT festgelegt, sondern auch das Instrument des Prozessmanagements. Der Regelungsinhalt konnte von 117 auf 26 Seiten reduziert werden, die Anlagen haben jetzt nur 92 Seiten statt 648 Seiten. Das Konglomerat aus über 40 Dienstvereinbarungen gibt es nicht mehr, alles ist in der RDVflT und in 3 themenbezogenen Ausführungsdienstvereinbarungen geregelt. Eine in der RDVflT festgeschriebene Fachgruppe aus Dienststellenvertretern und Personalräten ist zentraler Ansprechpartner für Beratung, Auslegung und Fortschreibung der Dienstvereinbarung.